Spätfolge des Erdoğan-Besuchs:Organklage wegen Polizeiaktion im Bundestag

Türkischer Präsident in Deutschland

Anlass für die Organklage ist ein Vorfall während des Besuches des türkischen Präsidenten Erdoğan im September 2018 in Berlin.

(Foto: dpa)
  • Während eines Erdoğan-Besuchs hingen an den Fenstern des Bundestagsbüros eines Linken-Abgeordneten Ausdrucke kurdischer Flaggen.
  • Die Bundestagspolizei drang deshalb in Abwesenheit des Abgeordneten in das Büro ein und entfernte die Ausdrucke.
  • Sie begründete das damit, dass Anhänger des türkischen Präsidenten ansonsten vielleicht aus Protest Bundestagsgebäude beschädigt hätten.
  • Der Linken-Abgeordnete sieht seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt - und hat deshalb in Karlsruhe eine Organklage gegen Bundestagspräsident Schäuble eingereicht.

Von Robert Roßmann, Berlin

Es ist ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung - denn es soll die Frage geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Polizisten in Büros von Bundestagsabgeordneten eindringen dürfen. Michel Brandt, ein Abgeordneter der Linken, hat dazu eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Anlass dafür ist ein Vorfall während des Besuches des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im September 2018 in Berlin.

Der Abgeordnete Brandt hat von der Bundestagsverwaltung drei Räume im Gebäude "Unter den Linden 50" als Büro zur Verfügung gestellt bekommen. Am 29. September stellten Polizeibeamte fest, dass an den Fenstern dieser Räume farbige Ausdrucke von Fotos einer Kurdistan-Flagge sowie eines Wimpels der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG hingen. Zu der Zeit, es war ein Samstag, war niemand in dem Büro. Brandt zufolge versuchte die Polizei weder ihn noch seine Mitarbeiter noch den Sicherheitsbeauftragten der Linksfraktion zu erreichen. Stattdessen drangen die Polizisten mit einem Zentralschlüssel in die Räume ein und entfernten die Ausdrucke von den Fenstern. Michel Brandt und sein Team bemerkten erst, als sie am Montag wieder in den Bundestag kamen, dass die Polizei in ihren Räumen gewesen war.

Die Beamten hatten einen Zettel hinterlassen. Auf dem hieß es, dass bei einem "routinemäßigen Kontrollgang" Plakate festgestellt worden und diese "anlässlich des Staatsbesuchs des türkischen Präsidenten" gemäß Hausordnung abgenommen worden seien. Die Hausordnung des Parlaments verbietet das Anbringen von Plakaten "an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind". Wegen des Vorfalls verlangte die Linksfraktion Aufklärung von Wolfgang Schäuble. Der Bundestagspräsident besitzt in den Liegenschaften des Parlaments nicht nur das Hausrecht, sondern auch die Polizeigewalt. Das ist sogar im Grundgesetz geregelt. Diese eigenständige Kompetenz soll den Bundestag vor Einflussnahmen durch die Exekutive und die Judikative schützen. Um das zu gewährleisten, gibt es eine eigene "Polizei beim Deutschen Bundestag", die dem Parlamentspräsidenten untersteht. Sie ist für alle Bundestagsgebäude zuständig, also auch für die Büros der Abgeordneten. Die Beamten, die in Brandts Büro eindrangen, waren solche Bundestagspolizisten.

Deshalb richtet sich die Organklage Brandts gegen Schäuble. In seiner Antwort an die Linksfraktion verweist Schäuble auf eine Stellungnahme des Referats ZR3 (Polizei, Sicherungsaufgaben) der Bundestagsverwaltung. Darin heißt es laut Organklage, dass "aufgrund der Plakatierungen zu befürchten gewesen sei, dass sich dadurch Anhänger des türkischen Präsidenten provoziert fühlen und in der Folge Aktionen zum Nachteil des Deutschen Bundestages unternehmen könnten". Es habe angenommen werden müssen, dass sich Anhänger dazu hinreißen lassen könnten, Sachbeschädigungen am Gebäude vorzunehmen oder in das Gebäude einzudringen. Um diese Gefahren abzuwehren, habe sich die Bundestagspolizei entschlossen, die Plakate umgehend zu entfernen. Brandt hält diesen Verweis auf eine Art Gefahr im Verzug für vorgeschoben, auch weil der Bereich vor dem Gebäude wegen des Staatsbesuchs großräumig abgesperrt gewesen sei. "Der Bereich 'Unter den Linden' hat lediglich als Zu- und Abfahrt des türkischen Präsidenten zu und von seinem Hotel gedient", sagt Brandt. Auch den Bezug auf das Hausrecht hält er für schwach. Brandt verweist darauf, dass im Bundestag "zahlreiche Abgeordnete Plakate und Info-Material aushängen", ohne dass dagegen eingeschritten werde.

Vor allem aber hält der Linken-Abgeordnete das Betreten seiner Räume für eine Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte. In seiner Organklage heißt es, in den Abgeordnetenbüros seien "üblicherweise Unterlagen gelagert", die den Parlamentariern im Rahmen ihrer Tätigkeit "durch Wähler zur Kenntnis gegeben" worden seien. Diese Unterlagen würden "einen besonderen Schutz" genießen - und dieses Schutzrecht sei durch das Eindringen der Polizei in seiner Abwesenheit verletzt worden. Außerdem hätten die Beamten ohne eine ausdrückliche Genehmigung Schäubles agiert. Ob Brandt mit seiner Einschätzung recht hat, wird nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

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