Betreute Menschen:80 000 Bürger ohne Bürgerrecht

Europaparlament

Nach derzeitigem Recht dürfen mehr als 80 000 vollbetreute Menschen mit Behinderung in Deutschland nicht an der Europawahl teilnehmen. Im Bild: das Parlament in Straßburg.

(Foto: picture alliance/dpa)
  • Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über einen Eilantrag zum Stimmrecht für Menschen, die wegen einer Behinderung einen Betreuer haben.
  • Wenn es nach den Oppositionsparteien geht, sollen diese Menschen an der Europawahl im Mai teilnehmen dürfen.
  • Union und SPD argumentieren, eine Änderung so kurz vor der Wahl könnte die Vorbereitung stören.

Von Julian Erbersdobler

Manchmal darf Julian Peters wählen wie jeder andere. Dann bekommt er die Unterlagen vorher per Post geschickt, geht mit seinem Vater die Parteiprogramme in leichter Sprache durch. Am Wahltag setzt er seine Kreuze da, wo er sie für richtig hält.

Aber es gibt auch Wahlen, da erhält der 30-Jährige keine Unterlagen - weil er das Down-Syndrom hat. So wird es nach aktuellem Stand auch bei der Europawahl am 26. Mai sein. Dann darf Peters wie mehr als 80 000 andere vollbetreute Menschen mit Behinderung in Deutschland wieder keine Kreuze machen. Es sei denn, das Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe entscheidet anders, wenn es sich am Montag mit einem Eilantrag der Oppositionsparteien auseinandersetzt.

Schon Ende Januar hatte das Gericht den Wahlausschluss für grundgesetzwidrig erklärt. Inzwischen hat der Bundestag einen Antrag von Union und SPD angenommen, der ein inklusives Wahlrecht vorsieht - allerdings erst ab Juli, nach der EU-Wahl. Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, hält das für diskriminierend und nicht verfassungsgemäß. Doch der Antrag der Opposition, die Ausschlüsse im Bundes- und im Europawahlgesetz sofort aufzuheben, fiel im Bundestag durch. Union und SPD argumentierten, eine Änderung so kurz vor der Europawahl könnte die Vorbereitung stören. Grüne, FDP und Linke halten eine kurzfristige Aufnahme ins Wählerverzeichnis dagegen noch für möglich. Das Problem: Laut Bundeswahlleiter war der Stichtag für die Eintragung Wahlberechtigter der 14. April.

Betreute Menschen: Julian Peters (r.) sieht im Fernsehen Nachrichten und Kabarett. Sein Bruder Philipp fordert ein allgemeines inklusives Wahlrecht für ihn.

Julian Peters (r.) sieht im Fernsehen Nachrichten und Kabarett. Sein Bruder Philipp fordert ein allgemeines inklusives Wahlrecht für ihn.

(Foto: Philipp Peters/privat)

"Wer Wahlbetrug fürchtet, muss die komplette Briefwahl abschaffen"

"Julian versteht nicht, warum er nur manchmal wählen darf", sagt Peters' älterer Bruder Philipp. Er engagiert sich in der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen und ist neben den Eltern auch gesetzlicher Betreuer seines Bruders. Weil Julian Peters keine Verträge abschließen darf, übernimmt das Philipp Peters. "Das heißt aber nicht, dass mein Bruder keinen eigenen Willen hat", sagt er und erzählt, dass Julian ein großer Fan von Borussia Dortmund ist und kein Spiel verpassen möchte. Als der Vater ein Fernsehabo zum Fußballgucken kündigen wollte, protestierte der jüngere Bruder. "Seitdem zahlt Julian den Beitrag, weil er auf die Spiele nicht verzichten will."

Da in der Familie viel über Politik gesprochen wird, schaut Julian Peters im Fernsehen auch gern Nachrichten und politisches Kabarett an. "Da merkt man besonders gut, dass er an den richtigen Stellen lacht", sagt sein Bruder. Der Jüngere wisse aber auch, wie Politiker aussehen, die nicht jeden Tag im Fernsehen sind. "Ich kenne Abiturienten, die manche Minister nicht beim Namen nennen können."

Trotzdem darf Peters nicht an Bundestagswahlen teilnehmen - aber sehr wohl bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen. Dort waren erstmals 2017 alle Menschen mit Behinderung zur Wahl aufgerufen. Julian Peters schaute sich mit seinem Vater Parteiprogramme an. Ein wichtiges Kriterium: Was tut die jeweilige Partei für Menschen mit Behinderung? "Damit er den Wahlzettel vorher schon mal sehen konnte, hat sich mein Vater um ein Musterexemplar bemüht", sagt Philipp Peters.

Kritiker der Öffnung des Wahlrechts befürchten, dass Menschen mit Behinderung besonders leicht beeinflussbar seien. Philipp Peters hält es in dieser Frage mit der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD): "Wer Wahlbetrug fürchtet, muss die komplette Briefwahl abschaffen", sagt er und nennt als Beispiel Altenheime mit dementen Patienten.

Auch Pascal Krüger, 23, durfte bei der Bundestagswahl 2017 nicht wählen. Er ist geistig behindert und wird wie Julian Peters "in allen Angelegenheiten" betreut. Als vor der Bundestagswahl 2013 eine geplante Reform scheiterte, legte Krüger mit sieben anderen Betroffenen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Gregor Rüberg von der Lebenshilfe Dortmund unterstützt Krügers Anliegen: "Ich finde es dramatisch, dass in Deutschland mehr als 80 000 Menschen einfach von der Wahl ausgeschlossen werden."

Mittlerweile lebt Pascal Krüger alleine und arbeitet in einer Dortmunder Schreinerei. Rüberg erzählt, dass sich der Jugendliche statt der elterlichen eine gesetzliche Betreuung wünschte, aber nicht in allen Angelegenheiten. Doch genau die ordnete das Amtsgericht an. Das zugrunde liegende Gutachten bezeichnet Rüberg als fehlerhaft, zudem erfolge die Anordnung einer Vollbetreuung in manchen Bundesländern deutlich öfter als in anderen. "Aber es ist nicht die Aufgabe eines Psychiaters, zu entscheiden, ob jemand wählen darf oder nicht", sagt er.

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