Fall Böhmermann:Zu wertende Worte

Jan Böhmermanns Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Merkels Worten sind nachvollziehbar. Es ist verständlich, dass er geklagt hat. Immerhin hat die Kanzlerin ihn in einem aufgeheizten politischen Klima deutlich zurechtgewiesen. Da darf auch einem Satiriker einmal der Spaß vergehen.

Von Verena Mayer

Es waren drei Worte, die den Moderator und Satiriker Jan Böhmermann dazu brachten, die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung zu verklagen. Sie lauten "bewusst verletzender Text". Gebraucht hat sie Angela Merkel im April 2016 in einem Telefonat mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu, um das sogenannte Schmähgedicht Böhmermanns gegen Erdoğan zu kritisieren. Es sind sachliche Worte, die Merkel gebrauchen durfte, wie jetzt das Berliner Verwaltungsgericht feststellte, als es Böhmermanns Klage am Dienstag abwies.

Dennoch ist es verständlich, dass Böhmermann auf eine gerichtliche Klärung gedrängt hat. Denn die Kanzlerin hatte ihre Formulierung verwendet, ohne den gesamten Kontext zu kennen. Von Böhmermanns Sendung kannte sie seinerzeit nur einen kurzen Internet-Ausschnitt. Und sie selbst hat ihre Worte später als einen Fehler bezeichnet. Man muss Jan Böhmermann gewiss nicht zustimmen, der einmal meinte, er sei von der Bundeskanzlerin "filetiert" worden. Seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Merkels Worten sind jedoch nachvollziehbar. Immerhin hat die Kanzlerin ihn in einem aufgeheizten politischen Klima deutlich zurechtgewiesen. Da darf auch einem Satiriker einmal der Spaß vergehen.

© SZ vom 17.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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