Arbeitslosigkeit:Widersprüche gegen Hartz-IV-Verweigerung oft erfolgreich

Viele Alleinerziehende sind auf Hartz-IV angewiesen

Hartz-IV-Leistungen werden häufig zu Unrecht gekürzt.

(Foto: Martin Schutt/dpa)
  • Leistungsverweigerung für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind oft unberechtigt.
  • Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
  • Demnach waren 2018 fast die Hälfte der Klagen und Widersprüche gegen Kürzungen erfolgreich.

Leistungsverweigerung für Hartz-IV-Empfänger, denen fehlende Mitwirkung zur Last gelegt wird, sind in vielen Fällen unberechtigt. Klagen und Widersprüche gegen diese Entscheidungen waren im vergangenen Jahr fast in jedem zweiten Fall erfolgreich. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Demnach wurde etwa 8100 von 17 700 Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben. Zudem waren etwa 500 von 1200 Klagen erfolgreich - entweder weil den Klagen stattgegeben wurde oder das Jobcenter vorher einlenkte.

Langzeitarbeitslosen können Hartz-IV-Leistungen ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn sie den sogenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen - etwa indem sie einen Termin beim Jobcenter verpassen oder eine Fortbildung verweigern. Diese Sanktionen können nach Einschätzung der Linken-Vorsitzenden Katja Kipping jedoch verheerende Folgen haben. "Wir reden dabei von Menschen, die faktisch von der Hand in den Mund leben", erklärte Kipping. "Die Betroffenen können ausbleibende Leistungen kaum abpuffern." Deshalb gehörten die "Mitwirkungspflichten" umgehend auf den Prüfstand.

Bundesweit gibt es derzeit etwas mehr als vier Millionen Hartz-IV-Empfänger. Die offiziell als Arbeitslosengeld II bezeichnetet Leistung ist die Grundsicherung für prinzipiell erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ihnen soll sie ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind dabei nicht zwingend arbeitslos, auch Erwerbstätige mit sehr geringem Einkommen können Hartz IV beziehen. Ihre Anzahl ist zuletzt leicht gesunken, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen zeigt. Von Dezember 2017 bis November 2018 betrug die Zahl der sogenannten Aufstocker demnach etwa 1,1 Million. Unter den aktuellen Aufstockern befinden sich etwa 194 000 Vollzeit- und knapp 380 000 Teilzeitbeschäftigte. Mit etwa 475 000 Betroffenen hat eine große Zahl der Aufstocker nur einen Minijob. Weitere rund 83 000 sind selbstständig.

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