Starnberg:Stadtrat lehnt Vergleich ab

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Einigung mit Münchner Anwalt ist vorerst gescheitert

Der Starnberger Stadtrat hat den vorgeschlagenen Vergleich über 120 000 Euro im Zivilprozess vor dem Landgericht München II mit dem Münchner Rechtsanwalt Walter Georg Leisner abgelehnt. Eine Pressesprecherin des Gerichts bestätigte auf Anfrage der SZ zudem, dass die Stadt als Beklagte im Verfahren einen neuen Rechtsanwalt bevollmächtigt hat, der sich allerdings noch in die Angelegenheit einarbeiten muss. Der zuständige Richter hat daher den für Freitag, 26. April, angesetzten Verkündungstermin auf Freitag, 12. Juli, verschoben.

Leisner, der 2017 unter anderem ein Gutachten zu den Folgen eines Auslaufens von Verträgen mit der Deutschen Bahn (DB) aus dem Jahr 1987 erstellt hatte, verklagte die Stadt Starnberg, weil sie sein gefordertes Honorar für Verhandlungen mit der DB und seine Antragsschrift für ein Schlichtungsverfahren nicht bezahlt hatte. Seine Forderung betrug zunächst 212 000 Euro. In der Gerichtsverhandlung am 19. März dieses Jahres einigten sich die Parteien auf 120 000 Euro - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Starnberger Stadtrat. Während Leisner den Vergleich umgehend akzeptierte, lehnte der Stadtrat die Zahlung am 11. April mehrheitlich ab. In der Verhandlung hatten sich verschiedene, bislang ungeklärte Aspekte ergeben. Aus Sicht des Stadtrates sind unter anderem die Mandatierung des Rechtsanwalts Leisner durch Bürgermeisterin Eva John im Zeitraum von Juli bis 13. Dezember 2017 und der hohe Streitwert problematisch.

Der zuständige Richter hat gleichzeitig einen mehrseitigen Hinweisbeschluss versandt, "um insbesondere für den Stadtrat eine gute Entscheidungsgrundlage zu schaffen, damit der Vergleich möglicherweise doch zustande kommt", teilt die Pressesprecherin weiter mit. Ob der Verkündungstermin im Juli gehalten werden kann, ist allerdings noch unklar: Der zuständige Richter wird zum 10. Mai an die bayerische Vertretung in der EU in Brüssel versetzt. Wann das Referat neu besetzt wird, ist nicht bekannt.

© SZ vom 26.04.2019 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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