Zukunft des Tölzer Kurviertels:Niederlage im Hotel-Streit

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In der Auseinandersetzung um das marode Haus Bruckfeld hat Bad Tölz nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof verloren. Die Stadt hätte auf dem Grundstück gerne wieder ein Hotel. Die Eigentümerin will lieber Wohnungen bauen

Von Nora Schumann, Bad Tölz

Im Streit um das geplante "Hotel am Kurpark" hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts Münchens bestätigt und den Bebauungsplan "Sondergebiet Hotel am Kurpark" der Stadt Tölz für unwirksam erklärt.

Geklagt hatte Rosa Maria Häringer, die Eigentümerin von Hotel Bruckfeld in der Nähe des Kurparks, welches seit Jahren verfällt. Die Besitzerin hatte geplant, auf ihrem 1,3 Hektar großen Grundstück an der Ludwigstraße drei Wohnhäuser zu errichten, die Stadt Tölz forderte stattdessen den Bau eines Hotels oder einer Einrichtung, die der Gesundheit dient. Die Stadt begründete ihre Entscheidung unter anderem mit der jahrhundertelangen Geschichte der Bäderstadt Tölz und damit, dass die Stadt schließlich vom Tourismus lebe.

Aus dem Konflikt ergaben sich zwei parallele Verfahren, da sich die Zuständigkeiten für den Bebauungsplan und für die Baugenehmigung unterscheiden. Für den Bebauungsplan ist die Stadt Tölz zuständig, für die Baugenehmigung das Landratsamt, erklärt Patrick Bühring, der Anwalt der Klägerin. Beim Verfahren am Donnerstag wurde nun die Klage gegen die Stadt Tölz als derjenigen Behörde verhandelt, die den Bebauungsplans erlässt.

Der erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs urteilte wie zuvor das Verwaltungsgericht München, die Stadt habe die Interessen der Klägerin nicht ausreichend abgewogen. Die Vorsitzende Richterin erklärte, es wäre Aufgabe der Stadt gewesen, sich mit der Eigentümerin von Haus Bruckfeld intensiver ins Benehmen zu setzen und nach einer Lösung zu suchen. Vom Gericht bemängelt wurde auch die Umsetzung und die Abwägung des Bebauungsplans durch die Stadt Tölz. Die Kommune hat eigentlich Planungshoheit, muss aber auf die richtige Umsetzung achten. "Wir hätten heute verloren, wenn von der Gegenseite juristisch sauber gearbeitet worden wäre", so Anwalt Bühring. Er monierte, dass der Bebauungsplan ein viel zu enges Fenster für die Möglichkeiten von touristischer Gestaltung vorgebe, nicht einmal Unterarten wie AirBnB seien vorgesehen. Bei solch punktgenauen Vorschreibungen müsse man sich als Herr über die Planung auch mehr Mühe geben und besser kommunizieren, so Bühring.

Rosa Maria Häringer hatte bereits vor Jahren einen Vorbescheid beim Landratsamt beantragt, welcher abgelehnt worden war. Mit Bauvorbescheid wird eine verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über einzelne Fragen bezeichnet, die man vor Einreichung eines Bauantrags beantragt, beispielsweise ob Wohnhäuser gebaut werden dürfen. Gegen die Ablehnung des Vorbescheids sei seine Mandantin vor Gericht gezogen, so Bühring. Das Verwaltungsgericht München erklärte die Ablehnung des Vorbescheids durch das Landratsamt für unzulässig, da der zugrunde liegende Bebauungsplan für unwirksam erklärt worden war. Die Stadt Tölz stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung zur Berufung. Über die Zulassung der Berufung entscheidet nun abermals der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Patrick Bühring geht aufgrund der am Donnerstag getroffenen Entscheidung des Senats und der erklärten Unwirksamkeit des Bebauungsplans davon aus, dass die Berufung der Stadt Tölz abgelehnt werden wird. Das Landratsamt müsse in diesem Fall den Antrag zum Vorbescheid für Wohnhäuser genehmigen, so Bühring.

Neue Hotelbauten scheinen es in Tölz momentan nicht leicht zu haben - auch wenn es die Stadt eigentlich anders wünschen würde. Das Bauvorhaben des österreichischen Investors Arcus an der Arzbacher Straße zerschlug sich, ein Bürgerbegehren verhinderte ein 80-Betten-Haus am Bicheler Hof. Dem Bauamt Tölz wurde in der Vergangenheit von einer Bürgerinitiative vorgeworfen, sich mit den Belangen der Bürger nicht zur Genüge auseinanderzusetzen.

Von Interesse dürfte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch für die Jodquellen AG als Eigentümerin des ehemaligen Spaßbads "Alpamare" sein. Dort soll ebenfalls ein Hotel entstehen - was die Jodquellen AG jedoch vehement ablehnt.

© SZ vom 03.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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