Malachitgrün:Fischzüchter wegen Gifteinsatzes angeklagt

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Auch in einem Saibling wurden Rückstände der verbotenen Substanz Malachitgrün gefunden. Das Bild zeigt Tiere in einer nicht betroffenen Fischzucht. (Foto: Hartmut Pöstges)
  • Malachitgrün ist eine Arznei gegen Infektionen bei Fischen, aber als gesundheitsgefährdend verboten.
  • Im Landkreis Freising sollen zwei Männer die Substanz trotzdem in Zuchtteichen verwendet haben.
  • Die Staatsanwaltschaft Landshut klagt sie nun wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und das Arzneimittelgesetz an.
  • Die Behörden hatten zwar ein Verkaufsverbot verhängt, vom Verdacht aber über Monate hinweg nichts mitgeteilt.

Von Alexandra Vettori, Freising

Gesperrte Fischzuchten, aufgeschreckte Angler, Ermittler, die Bäche im Freisinger Moos und haufenweise Fische untersuchten, immer auf der Suche nach dem verbotenen Fischarzneimittel Malachitgrün: Der Skandal um den als krebserregend eingestuften Stoff hat im Freisinger und Dachauer Raum Aufsehen erregt, sogar den Landtag beschäftigt und die Speisefischbranche im Münchner Norden beinahe zum Erliegen gebracht. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage gegen einen Fischzüchter und seinen Mitarbeiter erhoben - wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und das Arzneimittelgesetz.

Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, behauptet der angeklagte Fischzüchter, einer seiner Mitarbeiter habe das Malachitgrün versehentlich in den Teich ausgebracht. Der 26-Jährige bestätigte die Version in seiner Vernehmung. Er habe in einer Scheune eine alte Milchkanne gefunden und diese in dem Teich ausgewaschen, dabei sei das Malachitgrün ins Wasser gelangt. Die Staatsanwaltschaft glaubt diese Version allerdings nicht, sondern geht von einer vorsätzlichen Handlung aus. Dafür spreche schon die Tatsache, dass in mehreren Teichen der fraglichen Anlage Malachitgrün sowie das Abbauprodukt Leukomalachitgrün gefunden worden seien. Das spreche dafür, dass die verbotenen Substanz "an mehreren Stellen" und in größerer Menge eingebracht worden sei.

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Ob und wann das Verfahren gegen die beiden Männer startet, wird jetzt das Amtsgericht Freising festlegen. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafen. Die Ermittlungen gegen zwei weitere Freisinger Fischzüchter, deren Zuchten wegen des Verdachts mehr als ein halbes Jahr lang gesperrt waren, wurden eingestellt. Auch in ihren Teichen wurde Malachitgrün nachgewiesen, sie sind laut Staatsanwaltschaft für die Kontamination aber nicht verantwortlich. Die Zuchtteiche seien vielmehr mit denen des nun angeklagten Züchters verbunden. Der Betrieb des 50-Jährigen liegt im Landkreis Dachau, er hat aber zugleich Teiche im Landkreis Freising angemietet. Dort soll das Malachitgrün eingesetzt worden sein. Über die Bäche im Freisinger Moos hat sich die Substanz dann bis Freising ausgebreitet.

Die Behörden teilten den Verdacht ein halbes Jahr lang nicht mit

Aufsehen hatte der Fall vor allem deshalb erregt, weil die Behörden die Öffentlichkeit nicht darüber informierten. So durften die gesperrten Fischzuchten zwar keinen Fisch mehr verkaufen; die bereits an Anglervereine verkauften und daraufhin in die Gewässer ausgelassenen Fische wurden jedoch noch ein halbes Jahr lang geangelt und verzehrt. Das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Landratsamt Freising, die Regierung von Oberbayern und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit argumentierten: Der reine Verkaufsstopp sei ausreichend gewesen, da eine unmittelbare Gesundheitsgefahr für Menschen nicht bestanden habe.

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