Gesundheit:Was Sie zur Impfpflicht wissen sollten

EU-Kommission: Impfpflicht kein Allheilmittel

Bei Masern gilt der Schutz als komplett, wenn mindestens 95 Prozent der Menschen geimpft sind.

(Foto: dpa)

Die Bundesregierung will das Masernschutzgesetz beschließen. Damit macht sie de facto auch die Impfung gegen weitere Krankheiten zur Pflicht. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Ulrich Schäfer und Berit Uhlmann

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist dafür, ebenso die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und die SPD-Chefin Andrea Nahles: Die Impfpflicht für Masern wird kommen - da ist sich die große Koalition einig. Aber was genau plant das Gesundheitsministerium in seinem Masernschutzgesetz? Wer ist von der Impfpflicht betroffen? Und womit müssen Impfverweigerer rechnen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Kinder müssen geimpft werden?

Betroffen sind alle Kinder, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, also in einer Kita, einem Kindergarten, einer Grundschule, einer weiterführenden Schule oder einem Hort. Soll ein Kind dort künftig aufgenommen werden, müssen die Eltern nachweisen, dass es sowohl die erste als auch die zweite Masernimpfung bekommen hat. Auch bei allen Kindern, die schon jetzt eine solche Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen die Eltern bis zum 31. Juli 2020 den Nachweis erbringen, dass ein ausreichender Impfschutz vorliegt. Der Nachweis erfolgt entweder durch den gelben Impfausweis oder eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt.

Wann werden Kinder üblicherweise gegen die Masern geimpft?

Säuglinge können laut Gesundheitsministerium frühestens im Alter von neun Monaten geimpft werden, sobald ihr natürlicher Impfschutz nachlässt. Die Stiko, die Ständige Impfkommission, empfiehlt zwei Impfungen: Die erste sollte zwischen dem 11. und 23. Lebensmonat erfolgen, die zweite vier Wochen später. So soll sichergestellt werden, dass Kinder mit zwei Jahren geschützt sind. Wollen die Eltern ihr Kind in einer Kita betreuen lassen, so empfiehlt die Stiko, mit dem Impfen bereits im Alter von neun Monaten zu beginnen.

Wer muss sich außerdem noch impfen lassen?

Der Gesetzentwurf gilt auch für alle Menschen, die dort arbeiten und in Kontakt mit Kindern kommen: für die Erzieher und Lehrer ebenso wie für die Hausmeister, das Küchenpersonal oder die Reinigungskräfte. Auch alle Mitarbeiter von Arztpraxen und Kliniken, die Kontakt mit Patienten haben, müssen sich gegen Masern impfen lassen beziehungsweise einen entsprechenden Impfschutz nachweisen.

Wie viele Menschen sind insgesamt betroffen?

Das Gesundheitsministerium rechnet damit, dass sich im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in der Summe weit mehr als 700 000 Menschen impfen lassen, die bislang über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen. Kinder sind davon ebenso betroffen wie Erwachsene. Den Schätzungen des Ministeriums zufolge müssen allein 79 000 Kinder geimpft werden, die in eine Kita oder einen Kindergarten aufgenommen werden sollen. Dazu kommen außerdem 71 000 Erstklässler, die eingeschult werden und darüber hinaus eine noch ungeklärte Zahl von Kindern, die auf eine weiterführende Schule wechseln. Außerdem müssen 361 000 Kinder, die schon jetzt eine Kita oder einen Kindergarten besuchen, gegen Masern geimpft werden, ferner 160 000 Mitarbeiter von Schulen und Kitas sowie 60 000 Mitarbeiter von Kliniken und Arztpraxen.

Soll es Ausnahmen von der Impfpflicht geben?

Ja, wenn eine Allergie gegen den Impfstoff besteht oder jemand akut erkrankt ist.

Wer führt die Impfungen durch?

Das Gesundheitsministerium stellt in seinem Gesetzentwurf klar, dass grundsätzlich alle Ärzte dazu berechtigt sind, Schutzimpfungen vorzunehmen. Dadurch sei es möglich, "jeden Arztbesuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dafür nutzen zu können, den Impfstatus zu überprüfen und fehlende Impfungen möglichst umgehend nachzuholen".

Welche Konsequenzen drohen, wenn man nicht impfen lässt?

Ist ein Kind nicht gegen Masern geimpft, kann es vom Besuch in der Kita oder im Kindergarten ausgeschlossen werden. Schulkindern droht kein Ausschluss, denn das widerspräche der Schulpflicht. Allerdings kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängen. Auch die Leiter von Schulen, Kitas oder Kindergärten, die ein nicht geimpftes Kind aufnehmen und das Gesundheitsamt mithin nicht über die unzureichende Masernimpfung informieren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen.

Muss man sich auch gegen andere Krankheiten als Masern impfen lassen?

Ja und nein. Spahn hat sein Vorhaben "Masernschutzgesetz" getauft, dem neuen Trend in Berlin folgend, Gesetze mit einfachen griffigen Namen zu versehen, und erweckt so den Eindruck, als reiche es, sich allein gegen diese Krankheit schützen zu lassen. Jedoch räumt das Bundesgesundheitsministerium in seinem Entwurf ein, dass es ein ganz praktisches Problem gibt: Die Pharmahersteller bieten derzeit nur Kombinationsimpfstoffe an, bei denen man gegen drei oder vier Krankheiten gleichzeitig geimpft wird: gegen Masern, Mumps und Röteln - oder zusätzlich auch noch gegen Windpocken. Diese Drei- oder Vierfachimpfungen haben den Vorteil, dass - anders als früher - nicht mehr so oft gepikst werden muss. Aber sie führen nun dazu, dass die Regierung - solange die Hersteller nicht wieder separate Impfstoffe anbieten - de facto nicht bloß eine Impfung gegen Masern zur Pflicht macht, sondern auch gegen zwei bis drei weitere Krankheiten. Dies müsse "angesichts des erwarteten Nutzens der Masernimpfung in Kauf genommen" werden.

Warum sind gerade Masern so gefährlich?

Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Das Virus wird beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen. Etwa 90 Prozent aller nicht immunen Menschen, die in Kontakt mit einem Infizierten kommen, müssen mit einer Ansteckung rechnen. Mehr als 95 Prozent von ihnen entwickeln Symptome. Typisch sind zunächst Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und weißliche Flecken auf der Mundschleimhaut. Etwa drei bis zehn Tage nach dem Beginn der Krankheit tritt der charakteristische Masern-Ausschlag auf: bräunliche-rosa Flecken, die am Kopf beginnen und sich dann weiter über den Körper ausbreiten. Gefürchtet sind die Komplikationen, darunter Entzündungen des Mittelohrs, der Lunge und des Gehirns. Die Hirnentzündung tritt bei einem von 1000 Erkrankten auf und kann tödlich enden oder bleibende Schäden hinterlassen. Bei etwa vier bis elf pro 100 000 Erkrankten kommt es zu einer neurologischen Spätkomplikation: Die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Hirnentzündung, die Jahre nach der Infektion auftreten kann und zum Tod führt.

Warum nehmen die Infektionen wieder zu?

Verantwortlich ist in erster Linie die Impfskepsis, die mittlerweile solche Ausmaße erreicht hat, dass die WHO sie Anfang des Jahres als eine der zehn größten Bedrohungen der globalen Gesundheit einstufte. Die Impfskepsis entfaltet eine gefährliche Dynamik. Die Folge: Der Schutzschirm gegen Infektionserkrankungen, jene Errungenschaft, die die Welt den Milliarden Geimpften verdankt, wird durchlässiger. Im Falle der Masern gilt der Schutz als komplett, wenn mindestens 95 Prozent der Menschen geimpft sind. In vielen Ländern ist dieser Wert nicht erreicht. In Deutschland haben derzeit nur knapp 93 Prozent die nötigen zwei Impfdosen erhalten.

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