Steuererklärung:Dürfen Fußballtrainer Sky von der Steuer absetzen?

Sky

Ein hauptamtlicher Torwarttrainer will seine Ausgaben für das Sky-Paket Bundesliga von der Steuer absetzen lassen.

(Foto: Arne Dedert/dpa)
  • Ein hauptamtlicher Torwarttrainer hat die Kosten für das Sky-Bundesliga-Paket als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht.
  • Seine Begründung: Aus diesen Spielen gewinne er wertvolle Erkenntnisse für seine Arbeit.
  • Das Finanzamt sah das anders, also zog er bis vor den Bundesfinanzhof - wo er viel Verständnis erntete.

Von Thomas Öchsner

Für Steuersparer ist Deutschland ein Land der fast unbegrenzten Möglichkeiten. Man kann, wenn man will, bei der Steuererklärung so einiges ausloten. Mal schauen, was geht, lautet dabei das Motto - streichen können die Finanzbeamten ja immer noch.

Das kann schiefgehen, wie bei einem Lehrer, der beim Finanzamt Fürstenfeldbruck seine Langlaufskier absetzen wollte - mit der Begründung, diese speziell für einen Skikurs in der Schule angeschafft zu haben, was sein zuständiger Sachbearbeiter aber partout nicht einsehen wollte. Das kann aber auch überraschend gut funktionieren, nicht selten unter Mithilfe von Finanzrichtern, die ein Einsehen haben mit den Nöten der Steuerzahler und deren Werbungskosten, bei denen nicht so ganz klar ist, ob sie beruflich bedingt sind (absetzbar) oder doch dazu dienen, einem privaten Hobby zu frönen (nicht absetzbar).

So muss das Finanzamt etwa einen runden Geburtstag, der im Kreise von Kollegen und Geschäftspartnern gefeiert wird, in der Steuererklärung anerkennen, selbst wenn die Bewirtungskosten stolze 2470 Euro betragen. So sah es jedenfalls das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Oder eine Lehrerin darf zum Beispiel Ausgaben für ihren privat angeschafften Hund zur Hälfte absetzen, weil sie das Tier im Unterricht in Klassen mit lernbehinderten Kinder einsetzt. Das meint zumindest das Finanzgericht Düsseldorf.

Mindestens genauso ungewöhnlich ist der Fall, mit dem sich nun der Bundesfinanzhof (BFH) befasste. Nur dass dieser häufiger vorkommen dürfte als der Schulhund, der die Steuerlast mindert: Ein hauptamtlicher Torwarttrainer, der Profis trainiert, schloss beim Bezahlsender Sky ein Abonnement ab mit den Paketen "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt". Die Ausgaben für das Paket Bundesliga machte er als Werbungskosten geltend. Seine Begründung: Aus diesen Spielen gewinne er wertvolle Erkenntnisse für seine Arbeit. Weder Finanzamt noch Finanzgericht wollten dies akzeptieren: Bundesliga auf Sky zu schauen, sei stets ein Privatvergnügen. Der Inhalt des Fernsehpakets sei nicht vergleichbar mit einer Fachzeitschrift, die man von der Steuer absetzen könne, argumentierten sie.

Nutzen Trainer Sky tatsächlich überwiegend beruflich?

Der Trainer gab aber nicht auf. Er zog vor den BFH, und der hatte für dessen TV-Gewohnheiten mehr Verständnis. Die obersten Finanzrichter hielten es zumindest für nicht ausgeschlossen, dass der Torwarttrainer eines Lizenzspielervereins das Paket Bundesliga überwiegend beruflich nutzt. Selbst wenn das Schauen der Spiele von Bayern München, Dortmund und Co. in geringem Maße auch privat veranlasst sei, seien die Ausgaben absetzbar (Az: VI R 24/16).

Gewonnen hat der Trainer damit aber noch nicht. Der BFH wies den Fall zurück ans Finanzgericht. Dort müssen die Richter nun prüfen, ob der Kläger das Sky-Paket tatsächlich überwiegend beruflich nutzt. Der BFH hat auch schon eine Idee, wie sich die Art der Verwendung verifizieren lässt: Das Finanzgericht könne in dieser Sache doch mal andere Trainer und Spieler befragen.

Zur SZ-Startseite
Lohnender Papierkrieg - Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer

Steuern
:Das sind die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung

Im Schnitt bekommt jeder, der eine Steuererklärung abgibt, am Ende des Jahres mehrere Hundert Euro zurück. Ein Eintrag in der falschen Zeile oder eine vergessene Aufwendung können diese Summe aber schnell schmälern. Die häufigsten Fehler.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: