Bezahlung:Regierung plant offenbar Mindestlohn für Azubis

Nachwuchsköche bei einer Koch-Meisterschaft 2012 in Wismar

Wer künftig eine Ausbildung - etwa zum Koch - beginnt, soll von 2020 an wohl eine Mindestvergütung von 515 Euro erhalten.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Das Kabinett soll einem Bericht zufolge am Mittwoch den Mindestlohn für Auszubildende beschließen.
  • Er soll zunächst 515 Euro betragen, in den Folgejahren jedoch stetig erhöht werden.
  • Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gibt, soll es jedoch Ausnahmen geben - sodass einige Azubis weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekämen.

Die Bundesregierung will den Weg frei machen für einen Mindestlohn für Auszubildende. Von 2020 an sollen sie im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro im Monat erhalten. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf das Bundesbildungsministerium.

Demnach soll sich die Ausbildungsvergütung in den Folgejahren weiter erhöhen - im Jahr 2021 auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Zudem sei eine zusätzliche Staffelung der Mindestbezüge für Azubis im zweiten und dritten Lehrjahr geplant. Die Reform des Berufsbildungsgesetzes von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) soll dem Bericht zufolge noch am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

Höhe der Zahlungen war bis zuletzt umstritten

Mit der Reform würde erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben - analog zum gesetzlichen Mindestlohn. Umstritten war in der Regierung bis zuletzt jedoch die Höhe der Zahlungen.

"Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt, Ausbildungsplätze anzubieten", heißt es dazu laut dem Bericht aus dem Ministerium. Karliczek hatte deswegen im Vorfeld Zugeständnisse gemacht: Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gebe, könne es passieren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekämen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Berufsbildungsgesetzes ist laut Ministerium die rechtliche Verankerung von drei Fortbildungsstufen und die Einführung von einheitlichen Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung. Neben den traditionellen Titeln wie "Meister" soll es dann zum Beispiel auch einen "Bachelor Professional" oder einen "Master Professional" geben. "Damit sollen diese Qualifikationen auf dem internationalen Arbeitsmarkt vergleichbarer werden", heißt es aus dem Ministerium. Die bewährten Titel sollen aber bestehen bleiben.

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