Rundfunk:Nein und Ja zu NPD-Spots

Im Gegensatz zu einigen ihrer Hörfunkprogramme muss die ARD in ihrem ersten Fernsehprogramm eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nicht ausstrahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Streit zwischen der NPD und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der für die ARD die Wahl-TV-Spots prüft. Auch das ZDF hatte die Ausstrahlung eines Spots der rechtsextremen NPD verweigert - nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht. Der Hessische Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk und der Bayerische Rundfunk müssen dagegen nach Gerichtsentscheidungen eine Werbung der NPD für die Europawahl im Hörfunk senden.

© SZ vom 14.05.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: