Fluggast-Massenüberwachung:"Die Rasterfahndung am Himmel muss beendet werden"

Eurowings

Auch gegen Eurowings klagt die GFF - allerdings nur, weil sie eine EU-Richtlinie loswerden will.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
  • Seit vergangenem Sommer müssen Fluglinien umfangreiche Daten über Passagiere - den sogenannten Passenger Name Record - an das Bundeskriminalamt übermitteln.
  • Nun haben Aktivisten Klagen gegen das BKA und zwei Fluglinien eingereicht.
  • Sie wollen die entsprechende Richtlinie vom EuGH kippen lassen.

Von Jannis Brühl

Eine Gruppe Aktivisten will die Speicherung und Verarbeitung von Daten aller Flugpassagiere in Europa stoppen. Dazu hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klagen gegen das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Fluglinien Lufthansa und Eurowings eingereicht. So will sie die EU-Richtlinie zum sogenannten Passenger Name Record (PNR) kippen. Die ist nach Ansicht der GFF ein unzulässiges Überwachungsinstrument.

Die Richtlinie ist seit vergangenem Sommer in Kraft und verpflichtet Fluggesellschaften, einen Datensatz über jeden Passagier an die nationale Polizei zu übermitteln, der in EU-Mitgliedsländern startet oder landet. Übermittelt werden dabei unter anderem: Name, Reiseroute, Informationen, wie das Ticket gekauft wurde (am Flughafen, im Reisebüro, online), Zahlungsinformationen (bar, Kreditkartennummer), Buchungscode und Informationen zum Sitzplatz, sowie nicht angetretene Flüge des Passagiers in der Vergangenheit.

So funktioniert der BKA-Abgleich der Fluggastdaten

Diese Daten gleichen BKA und Sicherheitsbehörden anderer Länder mit Fahndungslisten ab. Zudem sollen im Rahmen der "Mustererkennung" Personen erfasst werden, die Verbrechen begangen haben oder gefährlich sind. Dazu sollen Algorithmen aus den PNR-Daten auch herauslesen, ob eine Person ein Verbrechen plant. Wann diese Technik einsatzbereit ist, ist aber noch unklar. Es dürfte der wohl größte Einsatz von Predictive-Policing-Technik zur individuellen Verbrechensvorhersage in Deutschland werden.

"Die anlasslose, massenweise Speicherung und Auswertung der Flüge aller internationalen Fluggäste verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta", sagt Malte Spitz, Generalsekretär der GFF. "Die Rasterfahndung am Himmel muss beendet werden. Wir wollen einen verantwortungsvollen Einsatz von Algorithmen in der Gefahrenabwehr und keine anlasslose Massenüberwachung." Spitz hat auch in seinem Namen Klage eingereicht, als Anlass nutzte er einen seiner Flüge aus Südamerika nach Deutschland.

In Deutschland ist die Richtlinie im Fluggastdaten-Gesetz umgesetzt, das seit vergangenem Sommer gilt. Damals begannen die ersten Fluglinien damit, die Daten an das BKA zu übermitteln. Mittlerweile seien 20 Fluglinien an das System angeschlossen, erklärte die Bundesregierung im April.

Erklärtes Ziel der Aktivisten ist, die PNR-Richtlinie möglichst schnell vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen - in der Hoffnung, dass dieser sie stoppt. Schließlich hatte der EuGH schon einmal festgestellt, dass die Fluggastdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt. 2017 kippte er ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und Kanada. Die Bedenken des EuGH konnten sich in der Richtlinie, um die es nun geht, nicht mehr niederschlagen - er urteilte 2017, da hatten Rat und Europäisches Parlament sie schon verabschiedet.

Sechs Klagen auf einmal

Die Kläger greifen die Richtlinie gleich mit sechs Klagen an. Vier von ihnen richten sich gegen Eurowings und Lufthansa. Die Kläger sind überzeugt, dass beide zu jenen Fluglinien zählen, die dem BKA schon Daten übermitteln. Allerdings ist ihr Ziel nicht, den Fluglinien zu schaden, sondern die Richtlinie zu kippen. Für die Fluglinien bedeuten die Regeln schließlich zusätzlichen Aufwand, sie haben sie sich nicht gewünscht. Auch Aktivisten aus Österreich haben Klagen eingereicht.

Spitz sagt, die Datenverarbeitung beträfe jeden Fluggast. "Durch den Einsatz intransparenter Algorithmen zur Ermittlung neuer Verdachtsmomente könnten viele Fluggäste falschen Verdächtigungen ausgesetzt werden." Das spüre man sehr schnell am Flughafen. "Elektronische Endgeräte werden kontrolliert oder man wird intensiver befragt."

Zwischen Ende August 2018 und März 2019 gaben die Fluglinien laut Bundesregierung Daten von 1,2 Millionen Passagieren an das BKA weiter. Von den 94 098 "technischen Treffern" stellte sich in 277 Fällen der Verdacht, den der automatische Abgleich ergab, als begründet heraus. Das bedeutet: 99,7 Prozent aller vermeintlichen Treffer sind Irrtümer, Menschen, die unschuldig sind und dennoch ins Raster geraten.

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