Waffengesetz:"In Deutschland darf jeder mit einem Messer herumlaufen"

Messermacher Wilfried Gorski

Taschenmesser können auch handwerklich kunstvoll gestaltete Objekte sein - gefährlich sind sie trotzdem.

(Foto: picture alliance / dpa)

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius erklärt, warum er ein Verbot für gefährliche Waffen durchsetzen will und wann die Polizei Personen durchsuchen soll.

Interview von Constanze von Bullion

Am Freitag berät der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Bremen ein Messerverbot für öffentliche Räume. Der Antrag der Länder sieht die Möglichkeit von Verbotszonen vor, in denen sich viele Menschen aufhalten - etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Kindergärten und Schulen. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) erläutert seine Sicht der Dinge.

SZ: Herr Pistorius, warum wollen Sie ein Messerverbot durchsetzen?

Boris Pistorius: Weil in Deutschland jeder mit einem Messer herumlaufen darf, mit feststehender Klinge bis zu zwölf Zentimetern. Einfach so. Auch bestimmte Springmesser mit einer Klinge bis zu 8,5 Zentimeter erlaubt das Waffengesetz. Das ist so ziemlich das gefährlichste, was es an Messern gibt.

Was schlagen Sie vor?

Wir wollen, dass nur noch Messer mit einer feststehenden Klinge von maximal sechs Zentimetern Länge mitgeführt werden dürfen. Das begrüßen auch die Polizeigewerkschaften. Außerdem sollen die Kommunen Waffenverbotszonen nicht nur - wie bisher - an Kriminalitätsschwerpunkten oder im Rotlichtmilieu einrichten können, sondern auch dort, wo sich viele Menschen aufhalten, also zum Beispiel im Umfeld von Kindertagesstätten und Schulen oder Flughäfen und Bahnhöfen.

Werden wir bald vor jeder Kita nach Messern durchsucht?

Nein. Es soll natürlich keine Kontrollen geben wie an amerikanischen Schulen. Und es geht auch nicht darum, das Mitführen eines Schweizer Taschenmessers zu verbieten. Aber es muss jedem klar werden, dass gefährliche Messer an den genannten Orten nichts zu suchen haben. Die Polizei soll bei entsprechenden Verdachtsmomenten oder körperlichen Auseinandersetzungen durchsuchen und die gefundenen Messer beschlagnahmen können. Natürlich werden wir im Gesetzgebungsverfahren Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Handwerker oder Gewerbetreibende vorsehen.

Was begründet denn den Verdacht, dass jemand ein gefährliches Messer bei sich tragen könnte?

Da verlasse ich mich auf polizeiliche Erfahrungswerte und Kompetenz.

Klingt eher vage. Kritiker warnen bereits vor anlasslosen Kontrollen.

Das ist nicht vage. Und niemand wird unter Generalverdacht gestellt. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es gute Gründe gibt, solche Messer an stark belebten Orten nicht mit sich führen zu dürfen.

Steigt die Messerkriminalität denn an?

Die niedersächsische Kriminalitätsstatistik zeigt für den auswertbaren Zeitraum für die Jahre 2017 und 2018 etwa gleichbleibende, aber aus meiner Sicht relativ hohe Zahlen. Wenn ich mir aber die Ergebnisse unserer niedersächsischen Dunkelfeldstudie ansehe, dann gibt es die subjektive Wahrnehmung, dass die Straßen unsicherer werden.

Eine belastbare bundesweite Statistik existiert nicht. Reden wir von einer gefühlt wachsenden Gefahr?

Um das noch genauer analysieren zu können, werden wir zukünftig noch weitere statistische Werte erheben. In Niedersachsen hatten wir in den vergangenen beiden Jahren jeweils rund 3700 Vorfälle mit Stichwaffen, zu 99 Prozent Messer. In diesen beiden Jahren wurden 22 Menschen durch Stichwaffen getötet, darunter auch einige im öffentlichen Raum, um den es uns hier geht. Unterm Strich sind das einfach zu viele Taten - dagegen wollen wir etwas tun.

Es war vor allem die AfD, die Ängste vor steigender Messerkriminalität geweckt hat. Das zielte auf Migranten. Geht Ihr Vorstoß in eine ähnliche Richtung?

Nein. Solche Zusammenhänge gibt die Kriminalstatistik gar nicht her. Auch unsere täglichen Lagemeldungen lassen Rückschlüsse auf so einen Zusammenhang nicht zu. Aber wo auch immer Messer mitgeführt werden, können sie auch schnell eingesetzt werden. Ich möchte, dass diese Gefahr reduziert wird.

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