E-Scooter:Wer losrollen darf - und wer nicht

  • Wenn der Bundesrat der Verordnung des Verkehrsministers am Freitag zustimmt, dürfen E-Roller womöglich noch in diesem Jahr auf deutschen Straßen fahren.
  • Noch allerdings klären Bund und Länder letzte Fragen - hinter den Kulissen.
  • Klar ist, dass die Elektroroller auf den Radwegen fahren müssen. Nur wenn diese fehlen, darf die Straße genutzt werden.

Von Markus Balser

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nutzt die Gefährte bereits für die Endlos-Flure seines Ministeriums. Auch Besucher wie der Grünen-Politiker Cem Özdemir rollten in den langen Gängen des Ministeriums bereits los. Stimmt der Bundesrat der Verordnung Scheuers an diesem Freitag zu, dürfen die Elektroroller nach langer Diskussion noch in diesem Jahr auch offiziell auf deutschen Straßen unterwegs sein.

Lange war offen, ob der Bundesrat die Zulassung der neuen Fahrzeugklasse durchwinkt. Doch seitdem der Verkehrsminister auf Druck der Länder Änderungen angekündigt hat und die Roller von den Gehsteigen verbannen will, gilt eine Zustimmung als wahrscheinlich. "Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat grundsätzlich den Weg frei macht für eine neue Form der Fortbewegung", sagt die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD). "Die Zukunft der Mobilität soll und darf Spaß machen, dafür ist der E-Scooter ein schönes Beispiel."

Noch allerdings klären Bund und Länder letzte Fragen - hinter den Kulissen. Offen ist etwa, bei welchem Alter der Spaß anfängt. Nach dem bisherigen Entwurf ist geplant, dass E-Roller, die höchstens zwölf Stundenkilometer fahren können, bereits für Jugendliche ab zwölf Jahren erlaubt sein sollen. Schnellere Scooter jedoch erst vom vollendeten 14. Lebensjahr an. Einigen Länder geht auch das noch nicht weit genug. Sie wünschen sich, dass die Gefährte frühestens mit 15 Jahren genutzt werden dürfen. "Das genaue Alter ist nach wie vor umstritten", sagt ein Insider.

Klar ist eins: Fahrer von Elektrorollern brauchen keinen Führerschein

Klar ist, dass die Elektroroller auf den Radwegen fahren müssen. Nur wenn diese fehlen, darf die Straße genutzt werden. Auch im Bundesrat ahnt man, dass es damit zu Problemen kommen könnte. Denn bereits jetzt sind vielerorts auch die Radwege überfüllt. Wo es keine gibt, ringen schon Auto- und Radfahrer um den knappen Raum auf der Straße. "Der Verkehrsraum wird ständig neu aufgeteilt, das wird noch zunehmen", sagte Rehlinger. "Konflikte sind dabei unvermeidbar."

Verkehrsräume müssten Schritt für Schritt neu austariert werden. Klar ist immerhin, dass die Fahrer von Elektrorollern keinen Führerschein brauchen. Auch eine Pflicht zum Tragen eines Helms gibt es nicht. Vorgeschrieben ist dagegen eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm. Er soll hinten am Fahrzeug angebracht werden. Das Ministerium wünscht sich, dass die Geräte auch in Bussen und Bahnen mitgenommen werden dürfen. Allerdings hängt das von den Beförderungsbedingungen der Betreiber ab. Zur Mindestausrüstung der Geräte sollen zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung gehören. Auch seitliche Reflektoren und mindestens eine "helltönende" Glocke sollen Pflicht werden.

Auch für das Verhalten auf der Straße macht die geplante Verordnung klare Vorgaben: Die sogenannten Elektro-Kleinstfahrzeuge sollen demnach hintereinander - und nicht nebeneinander - fahren. Das Anhängen an andere Fahrzeuge oder freihändiges Fahren ist verboten. Für Elektroroller gilt auf den Straßen zudem das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren. Beim Alkohol gelten restriktive Grenzen wie bei Pkws. Fahranfänger dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie mit einem E-Scooter fahren wollen. Für allen anderen Fahrer gilt eine Obergrenze von 0,5 Promille.

Noch im Sommer könnte das Gesetz in Kraft treten - wenn der Bundesrat am Freitag zustimmt.

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