Prozess:Haftstrafe wegen versuchten Mordes mit Frostschutzmittel

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Das Gerichtsgebäude in München (Foto: dpa)
  • Im Prozess um den versuchten Mord mit Frostschutzmittel ist in München das Urteil gefällt worden.
  • Das Landgericht I verurteilte die Angeklagte Brigitte L. zu zehneinhalb Jahren Haft.
  • Damit blieb es hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück.

Im Prozess um mit Frostschutzmittel vergifteten Kartoffelsalat ist Brigitte L. zu zehneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann verurteilt worden. Das Landgericht München I verurteilte die 74-Jährige zudem wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte die Frau an das Erbe ihres Mannes. Der heute 82-Jährige überlebte die Tat. Die Anklagebehörde hatte zwölf Jahre Haft gefordert.

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Nur knapp überlebte ein Ehepaar den Anschlag ihres 53-jährigen Sohnes. Der versuchte im Prozess, den Verdacht auf seine Schwester zu lenken.

Von Hans Holzhaider

Nach Recherchen der Polizei soll die finanziell schlecht gestellte Frau bereits nach exakt einem Jahr Ehe im Internet den Suchbegriff "Witwenrente" aufgerufen haben. "Sie hat auf die Rente und den Pflichtteil seines Erbes spekuliert", erläuterte Staatsanwalt Laurent Lafleur in seinem Plädoyer. Brigitte L. habe sich wahrheitswidrig als Diplom-Finanzwirtin ausgegeben, ihrem Mann eine wertvolle Uhr gestohlen, im Internet eine Generalvollmacht heruntergeladen und darauf die Unterschrift ihres Mannes gefälscht.

"Wie bringe ich jemanden um, ohne Spuren zu hinterlassen?" "Wo finde ich Eisenhut?" "Wo sitzen die Bremsschläuche?" und "Wie verwischt man Internet-Spuren?", das waren nur einige von zahlreichen Begriffen, die Brigitte L. im Internet suchte.

Sie soll den Giftanschlag ihren beiden Töchtern am Telefon gestanden haben. Als eine von ihnen die Polizei verständigte, wurde Brigitte L. kurzzeitig festgenommen und nach einer Nacht im Gefängnis wieder auf freien Fuß gesetzt. Anschließend soll sie weiter nach mörderischen Methoden gesucht haben.

Die Rechtsmedizinerin erklärte, dass aufgrund der Symptome eine "milde Vergiftung" in Frage käme. Verteidiger Michael Löffler sagte in seinem Plädoyer, dass nur eine TIA, also ein leichter Schlaganfall, alle Symptome erklären könne. Das Gericht jedoch sah es aber als erwiesen an, dass Brigitte L. ihren Mann hat vergiften wollen.

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