Handel:Mehr Rechte für Käufer sperriger Waren

Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs: Kunden müssen besonders große Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden, sofern ihnen erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen.

Von Hans von der Hagen

Oft machen es Verkäufer ihren Kunden leicht, bestellte Ware zu retournieren - vor allem, wenn Waren im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgesandt werden. Schwieriger wird es aber später, wenn sich herausstellt, dass ein Gegenstand einen Mangel hat. Wenn der gekaufte Gegenstand dann auch noch groß und entsprechend sperrig ist, kann die Rücksendung zu einem besonderen Ärgernis werden. Über einen solchen Fall hatte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden. Das Urteil mit Grundsatzcharakter ging zugunsten der Verbraucher aus: Wenn mit einem Transport von beispielsweise im Internet gekauften Waren "erhebliche Unannehmlichkeiten" verbunden sind, müssen sich die Verkäufer um die Rücksendung kümmern, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-52/18). Mehr noch: Für die Verbraucher dürfen keine Zusatzkosten entstehen.

Dem Urteil lag eine Klage aus Deutschland zugrunde. Ein Mann hatte per Telefon ein fünf mal sechs Meter großes Partyzelt gekauft, das seiner Ansicht nach Mängel aufwies. Er verlangte daraufhin die Beseitigung des Schadens oder aber die Lieferung eines neuen Zeltes. Die Herstellerfirma sah das freilich anders: Sie bestritt, dass das Zelt überhaupt einen Mangel habe.

Das zuständige Amtsgericht Norderstedt hatte das Verfahren an die obersten Richter der Europäischen Union verwiesen, da es um die Frage ging, wie bestehendes EU-Recht und die Umsetzung in Deutschland auszulegen seien. Das Amtsgericht bezweifelte, dass der Mann verpflichtet sei, dem Verkäufer die Ware zurückzusenden. Darum wollten die Richter wissen, an welchem Ort und unter welchen Bedingungen eine per Telefon oder im Internet gekaufte Ware zurückzugeben ist, damit der Mangel überprüft und beseitigt werden kann. Oder wie die Ware alternativ repariert werden kann.

Der EuGH ließ in seiner Entscheidung allerdings einige Details offen. Grundsätzlich sei es Sache der EU-Staaten und letztlich der nationalen Gerichte, den Ort zu bestimmen, an dem Waren zurückgegeben oder ausgebessert werden müssten. Dabei komme es auf den Einzelfall und das jeweilige Produkt an. Wenn dieses allerdings sehr schwer, groß oder zerbrechlich sei, müsse sich der Verkäufer um die Abholung kümmern. Wenn dem Kunden die Rücksendung zuzumuten sei, dürfte er dadurch nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Allerdings sei es in Ordnung, wenn er die Transportkosten vorstrecken müsse. Aber nur dann, wenn diese nicht so hoch seien, dass sie ihn von vornherein davon abhalten könnten, die Ware zurückzusenden. Komme der Verkäufer seinen Pflichten nicht nach, könne der Kunde den Kaufvertrag lösen und sein Geld zurückfordern, erklärten die Luxemburger Richter weiter. Die nationalen Gerichte müssten dann wiederum darüber wachen, dass Kunden zu ihrem Recht kämen.

Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. Wenn bei einer Sache ein Mangel auftrete, sei es gerecht, dass Verbraucher dadurch nicht auch noch mit Kosten belastet werden, sagte Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "Erst recht bei einer Ware, die sehr groß ist. Denn anderenfalls könnten die Rücksendekosten den Verbraucher davon abhalten, von seinem Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen." Der EuGH hatte zuvor in ähnlich gelagerten Rechtsstreitigkeiten in der Regel zugunsten von Verbrauchern und Kunden entschieden. Das liegt allerdings weniger an besonders verbraucherfreundlichen Richtern, sondern an der EU-Gesetzgebung, die oft darauf abzielt, Verbraucherrechte zu stärken. 2015 etwa stellte der EuGH klar, dass bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung eines Produkts auftreten, vermutet werden könne, dass diese auch schon bei der Lieferung bestanden. Der Käufer müsse nur die Mängel nachweisen. Er habe aber nicht darzulegen, wieso diese aufgetreten seien oder dass der Verkäufer Schuld an den Mängeln trage.

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