Urteil:Lange Haftstrafe für Giftmischerin

Frau wegen versuchter Ermordung des Ehemanns vor Gericht

Die 74-jährige Angeklagte muss sich seit Ende März wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.

(Foto: Sina Schuldt/dpa)

74-Jährige wollte ihren Mann mit Frostschutzmittel umbringen

Aus Heimtücke und Habgier hat eine 74-Jährige ihrem Ehemann vergiftete Gemüsebrühe in den Kartoffelsalat gemischt, um ihn zu töten. Das Landgericht München I hat die Frau am Donnerstag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage wollte sie an das Erbe ihres Mannes und hat ihm deshalb Frostschutzmittel in die Brühe gerührt. Doch der Plan ging nicht auf: Der heute 82-Jährige überlebte.

Bei der Urteilsverkündung war das Gericht davon überzeugt, dass die 74-Jährige ihren Mann von langer Hand geplant vergiften und töten wollte. Schon 2014 - und nur rund 24 Stunden nach dem ersten Hochzeitstag - habe die Frau im Internet mögliche Tötungsarten recherchiert. Darunter Suchanfragen wie "Menschen aus dem Leben scheiden lassen ohne Spuren". Schließlich habe sie eine Flasche mit Ethylenglykol bestellt - und Plüschhausschuhe. Im Mai vergangenen Jahres kredenzte sie ihrem Mann dann das beinahe tödliche Abendessen. Dass sie diesen loswerden wollte, daraus soll die 74-Jährige nie ein großes Geheimnis gemacht haben. Bei einer Familienfeier habe sie nach einem Mörder gefragt, dem sie 400 Euro bieten wollte, sagte der Richter. "Da drängt sich der Verdacht auf, dass sogar die Ehe geplant war, um einen schönen Lebensabend genießen zu können." Außerdem habe die Frau gewusst, dass sie aus dem Testament des 82-Jährigen gestrichen worden war. Einen Tag vor der Tat habe sie sich dennoch eine Generalvollmacht erteilt, um nach dem Tod des Mannes über dessen Eigentum zu verfügen. "Sie wusste, dass sie als Witwe besser gefahren wäre. Sie wollte ihn umbringen." Auch ist die Frau Wiederholungstäterin: Einen der früheren drei Ehemänner und dessen Freund hatte sie laut Richter mit K.-o.-Tropfen betäubt und dann im Lokal des Bekannten nach Geld gesucht.

Ohne jegliche Regung nahm die Angeklagte das Urteil entgegen, das noch nicht rechtskräftig ist. Ihr Anwalt will Revision einlegen. "Zehneinhalb Jahre Gefängnis bedeuten für eine 74-Jährige lebenslänglich", sagte er. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Argumentation: Der Mann habe sich das Essen selbst zubereitet. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft verlangt. Mit der Situation abgeschlossen hat hingegen das Opfer: "Ich bin sie losgeworden - mir geht es gut", sagte der 82-Jährige. Seine Frau sei höchst kriminell. Doch erst nach drei Jahren habe er gemerkt, dass etwas nicht passe.

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