Infrastruktur:"Strabs-Opfer" bekommen Geld zurück

Landtagssitzung Thüringen

Auf Drängen der Freien Wähler wurde die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft. Das freut Hauseigentümer und besorgt Kommunen.

(Foto: Stefan Sauer/dpa)

Hauseigentümer, die für den Straßenausbau zahlen mussten, können nun Erstattung beantragen

Von Lisa Schnell

Vom ersten Juli an können Hauseigentümer, die in den vergangenen Jahren für die Erneuerung ihrer Straße zahlen mussten, eine Rückerstattung beantragen. Insgesamt 50 Millionen Euro umfasst der Härtefallfonds, den die Staatsregierung für sogenannte "Strabs-Opfer" eingerichtet hat - also für Hauseigentümer, die von ihren Kommunen dazu verpflichtet wurden, einen Beitrag zum Straßenausbau zu leisten.

Um eine Zahlung zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Anspruch hat nur, wer von 2014 bis 2017 einen Zahlungsbescheid erhalten hat. "Die größten Chanchen haben die, die zum Schluss dran waren", sagt Joachim Hanisch von den Freien Wählern, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag. Auf den Druck der FW wurde die Strabs, die Straßenausbaubeitragssatzung, 2018 abgeschafft. Wer das Pech hatte und kurz vor der Frist noch eine Zahlungsaufforderung bekommen habe, der gelte als Härtefall, sagt Hanisch. Zudem kann erst ab einem Betrag von 2000 Euro ein Antrag gestellt werden. Es besteht laut Innenministerium ein "Selbstbetrag von 2000 Euro". Wer also etwa 10 000 Euro gezahlt hat, kann höchstens 8000 Euro zurückerstattet bekommen. Auch soziale Kriterien spielen eine Rolle. Ein Alleinverdiener dürfe im Jahr höchstens ein zu versteuerndes Einkommen von 100 000 Euro haben, bei Doppelverdienern sind es 200 000 Euro. Das Vermögen wird dabei nicht beachtet. Dies liege daran, dass Vermögensverhältnisse schwer zu ermitteln seien, sagt Hanisch. Auch die Höhe des Betrages spielt laut Innenministerium eine Rolle. Wer 10 000 Euro gezahlt hat, werde wohl eher als Härtefall eingestuft als ein Hauseigentümer, der nur 3000 Euro zahlen musste. So hatte es Wirtschaftsminister und FW-Chef Hubert Aiwanger schon Ende 2018 angekündigt.

Über die Kriterien entschied eine interministerielle Arbeitsgruppe sowie ein runder Tisch unter Leitung von Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Aiwanger. An ihm saßen unter anderem Vertreter der Regierungsfraktion und von Bürgerinitiativen, die gegen die Strabs gekämpft hatten. Gemeinde- und Städtetag lehnten eine Einladung aus Protest ab. Viele Bürgermeister befürchten, dass ihnen durch die Abschaffung der Strabs Einnahmen fehlen und die angekündigte Ausgleichszahlung durch den Freistaat nicht ausreicht.

Anträge können bis zum 31. Dezember gestellt werden. Wie genau soll noch bekanntgegeben werden. Über die Verteilung der Mittel und die Höhe der Erstattung entscheidet eine fünfköpfige Kommission nach Ablauf der Antragsfrist. Die 50 Millionen Euro sollen prozentual auf die Antragsteller je nach Härtegrad verteilt werden. Eigentlich wollten die FW eine Rückerstattung aller Zahlungen ab 2014. Das konnten sie in der Koalition aber nicht durchsetzen.

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