Pressefreiheit:Innenministerium will Ausspähen von Journalisten erlauben

Pressefreiheit: Innenministerium will Ausspähen von Redaktionen ermöglichen

Das Grundgesetz schützt die Pressefreiheit.

(Foto: dpa)
  • In Koalitionskreisen kursiert ein Entwurf für ein "Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts".
  • Dieser würde es dem Verfassungsschutz vergleichsweise leicht machen, Redaktionen digital auszuforschen - auch ohne Richtervorbehalt.
  • Für eine Razzia in einer Zeitungsredaktion gelten heute sehr hohe rechtsstaatliche Hürden. So soll das Redaktionsgeheimnis gewahrt werden.

Von Ronen Steinke, Berlin

Das Bundesinnenministerium will dem Verfassungsschutz erlauben, Journalisten und ihre Redaktionen heimlich digital auszuforschen. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Spiegel-Affäre, bei der Polizisten in die Räume des Hamburger Nachrichtenmagazins eingedrungen waren, wäre dies ein deutlicher Bruch mit bisherigem Recht.

Für eine Razzia in einer Zeitungsredaktion gelten heute sehr hohe rechtsstaatliche Hürden, so soll das Redaktionsgeheimnis gewahrt werden. Eine heimliche Online-Durchsuchung mithilfe von Spionagesoftware in derselben Redaktion soll nun aber vergleichsweise einfach möglich werden, auch ohne Richtervorbehalt. So sieht es der Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts" vor, der schon seit geraumer Zeit in Koalitionskreisen kursiert. Die Organisation Reporter ohne Grenzen macht darauf in einem neuen Bericht aufmerksam.

Das Ministerium von Horst Seehofer (CSU) regelt in diesem Entwurf die Online-Durchsuchung umfassend neu. Bestimmte Berufsgruppen, deren Kommunikation besonders auf Vertraulichkeit angewiesen ist, sollen mit diesem Mittel nicht ausgeforscht werden. Ein Paragraf mit der Überschrift "Schranken nachrichtendienstlicher Mittel" verweist dazu auf eine Berufeliste in der Strafprozessordnung. Als Berufsgeheimnisträger gelten demnach fünf Gruppen: Priester, Anwälte, Ärzte, Abgeordnete und Journalisten. Das geplante neue Verfassungsschutzgesetz nun übernimmt diesen Schutz - allerdings ausdrücklich nur bis zur Nummer vier. Journalisten sind die Nummer fünf.

Aufgrund der komplizierten Regelungstechnik ist dies zunächst schwer zu erkennen. "Damit würde eine der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland, das Redaktionsgeheimnis, fallen", kritisiert der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr. Informanten müssten befürchten, dass Journalisten nicht mehr ihre Anonymität schützen können, wenn der Verfassungsschutz heimlich in Redaktionscomputer und Smartphones eindringen könne.

Angesprochen auf die Kritik, widersprach ein Sprecher des Bundesinnenministeriums im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. "Eine Einschränkung des bestehenden gesetzlichen Schutzes von bestimmten Berufsgeheimnisträgern wie insbesondere Journalisten ist nicht beabsichtigt und im Entwurf auch nicht vorgesehen." Horst Seehofer twitterte: "Wir bekämpfen Terroristen und Extremisten, keine Journalisten."

Der Sprecher wies darauf hin, dass journalistische Redaktionen schon heute nicht völlig unantastbar seien. Wenn es um schwerste Straftaten geht, können Ermittlungsrichter im Rahmen des Strafprozessrechts schon heute einen digitalen Spähangriff auch auf Journalisten genehmigen. Diese sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist seit 2017 gesetzlich geregelt. Allerdings gelten im Fall von Journalisten besonders hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit, und es muss stets ein Richter entscheiden.

2016 hatte sich eine ähnliche Tendenz gezeigt

Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Künftig muss keine Straftat vorliegen, sondern es soll bereits genügen, wenn es sich um einen politischen Vorgang handelt, der für den Nachrichtendienst von Belang ist. Dann darf der Verfassungsschutz abwägen, ob nachrichtendienstliche Interessen schwerer wiegen als das Redaktionsgeheimnis. Diese Entscheidung soll lediglich die geheim tagende sogenannte G-10-Kommission beim Bundestag kontrollieren.

Zuletzt hatte sich bereits bei der Reform des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes im Jahr 2016 eine ähnliche Tendenz gezeigt. Auch dort hatten Politiker der großen Koalition den Schutz für Journalisten vor Überwachung gelockert mit dem Argument, dass diese Berufsgruppe keine klaren Konturen habe. Auch Propagandisten von extremistischen oder anderen ausländischen Gruppen könnten sich als Journalisten bezeichnen.

Der aktuelle Entwurf für ein "Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts" befindet sich nun noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Justizministerin Katarina Barley (SPD) hatte zuletzt Einwände gegen einige andere Punkte in diesem Gesetzespaket aus Seehofers Ministerium erhoben.

Zur SZ-Startseite
Ibiza-Skandal: Strache kündigt Anzeige gegen drei Personen an

MeinungPressefreiheit
:Warum die Medien über das Strache-Video berichten mussten

Weil das Video ohne Wissen von Strache und Gudenus aufgenommen wurde, verletzt es deren Privatsphäre. Dennoch war es zwingend geboten, es zu veröffentlichen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: