Geheimdienste:Verfassungsschutz soll Reporter ausspähen dürfen

Innenminister Horst Seehofer (CSU) plant ein Gesetz, das Online-Durchsuchungen von Redaktionen deutlich erleichtern würde.

Von Ronen Steinke, Berlin

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will dem Verfassungsschutz erlauben, Journalisten und ihre Redaktionen heimlich digital auszuforschen. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Spiegel-Affäre, bei der Polizisten in die Räume des Hamburger Magazins eingedrungen waren, wäre dies ein deutlicher Bruch mit bisherigem Recht.

Für eine Razzia in einer Redaktion gelten heute sehr hohe rechtliche Hürden; so soll das Redaktionsgeheimnis gewahrt werden. Eine heimliche Online-Durchsuchung mithilfe von Spionagesoftware in derselben Redaktion soll nun aber möglich werden, auch ohne dass ein Richter sie genehmigen muss. So sieht es der Entwurf für ein "Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts" vor, der in Koalitionskreisen kursiert. Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" macht darauf in einem neuen Bericht aufmerksam.

Seehofers Ministerium regelt in diesem Entwurf die Online-Durchsuchung umfassend neu. Bestimmte Berufsgruppen, deren Kommunikation besonders auf Vertraulichkeit angewiesen ist, dürfen mit diesem Mittel nicht ausgeforscht werden. Der Entwurf verweist dazu auf die Strafprozessordnung, die Priestern, Anwälten, Ärzten, Abgeordneten und Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zugesteht, und will diesen Schutz übernehmen - allerdings ausdrücklich nur bis zur Nummer vier. Journalisten sind die Nummer fünf. "Damit würde eine der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland, das Redaktionsgeheimnis, fallen", kritisiert der Geschäftsführer von "Reporter ohne Grenzen", Christian Mihr. Informanten müssten befürchten, dass Journalisten nicht mehr ihre Anonymität schützen können, wenn der Verfassungsschutz in Redaktionscomputer und Smartphones eindringen könne.

Angesprochen auf die Kritik, sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Süddeutschen Zeitung: "Eine Einschränkung des bestehenden gesetzlichen Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie insbesondere Journalisten ist nicht beabsichtigt und im Entwurf auch nicht vorgesehen." Horst Seehofer twitterte: "Wir bekämpfen Terroristen und Extremisten, keine Journalisten." Der Sprecher wies darauf hin, dass Redaktionen schon heute nicht völlig unantastbar seien. Wenn es um schwerste Straftaten geht, können Richter im Rahmen des Strafprozessrechts schon heute einen digitalen Spähangriff auch auf Journalisten genehmigen. Dies ist seit 2017 gesetzlich geregelt. Allerdings gelten im Fall von Journalisten besonders hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit, und es muss stets ein Richter entscheiden.

Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Künftig muss keine Straftat vorliegen, sondern es soll bereits genügen, wenn es sich um einen politischen Vorgang handelt, der für den Nachrichtendienst von Belang ist. Dann darf der Verfassungsschutz abwägen, ob nachrichtendienstliche Interessen schwerer wiegen als das Redaktionsgeheimnis. Diese Entscheidung soll lediglich die geheim tagende sogenannte G-10-Kommission beim Bundestag kontrollieren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: