Energie:Was sich beim Heizungsablesen ändert

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Ein Heizungsableser bei der Arbeit: Dass ein Ableser dafür ins Haus kommen muss, dürfte immer seltener werden. (Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Dass ein Heizungsableser zu Hause klingelt, dürfte künftig immer seltener werden.
  • Eine EU-Richtlinie sieht vor, die Fernablesung ohne ungebetene Hausbesuche zum Standard zu machen.
  • Günstiger ist das jedoch nicht - und die Kosten trägt weiterhin der Mieter.

Von Thomas Öchsner

Millionen Mieter bekommen mindestens ein Mal im Jahr Besuch, den sie eigentlich nicht haben wollen. Dass ein ungebetener Gast auftauchen wird, haben sie immerhin vorher erfahren - über einen Zettel an der Haustür, mit einer eher ungefähren Zeitangabe, wie man sie von Handwerkern kennt: Man möge doch bitte am Donnerstag in einer Woche zwischen 11 und 13 Uhr zu Hause sein, weil der Ableser komme und den Verbrauch von Wasser, Gas oder Heizung dokumentieren werde.

Dafür geht dann nicht selten ein halber Arbeitstag drauf, und die nicht eben erwünschte Dienstleistung kostet die Mieter auch noch Geld, 50 bis 100 Euro im Jahr sind je nach Anbieter fällig - Nebenkosten, die Vermieter auf die Mieter umlegen dürfen. Zumindest daran, das ist bereits sicher, ändert sich nichts, auch wenn beim Thema Ablesedienste mit der geplanten Umsetzung der novellierten Energieeffizienz-Richtlinie der EU auch in Deutschland bald einiges besser werden soll.

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Der Deutsche Mieterbund (DMB) verlangt seit Jahren: Die Vermieter sollten die Kosten für die Ablesedienste tragen. "Wir haben hier einen Ausnahmezustand", sagt DMB-Geschäftsführer Ulrich Ropertz. Das Ablesen der Zähler sei eine typische Verwaltungsaufgabe. Verwaltungskosten aber müssten stets die Vermieter tragen, nur bei den Ablesediensten werde eine Ausnahme gemacht, argumentiert Ropertz. Doch nicht nur für den IZA, den Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, ist dies "kein Thema". Auch das Bundeswirtschaftsministerium teilt lapidar mit: "Die Umlagefähigkeit von Betriebskosten ist nicht Gegenstand der Novellierung des Energieeinsparrechts für Gebäude und der anstehenden Novelle der Heizkostenverordnung." Mieter müssen also weiter zahlen.

Trotzdem wird sich für sie genauso wie für Vermieter in Zukunft einiges ändern, wenn die Bundesregierung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Vorgaben der EU umsetzt. Einen ersten Anstoß hatte das Bundeskartellamt geliefert. Die Behörde hatte in einem Bericht im Mai 2017 mehr Wettbewerb an den Heizkörpern und Wasserzählern gefordert. Dies könne dazu führen, "dass die Verbraucher weniger bezahlen müssten", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Die großen Ablesedienste wie Techem, Ista oder Brunata-Metrona, auf die weit mehr als die Hälfte des Marktes entfällt, stehen seit Jahren in der Kritik. Verbraucherschützer kritisieren, dass das Trio quasi nach Gutdünken extrem hohe Renditen erwirtschaften kann. Denn Vermietern fehlt nicht nur die Auswahl. Sie hätten auch kein Interesse daran, die Preise der Anbieter zu vergleichen, weil die Mieter ja ohnehin die Kosten übernehmen müssen.

Die EU-Richtlinie sieht nun vor, die Fernablesung ohne ungebetene Hausbesuche zum Standard zu machen. Vom 25. Oktober 2020 an sollen neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein, sofern dies technisch machbar und kosteneffizient möglich ist. Bereits installierte Zähler sind bis 2027 nachzurüsten oder durch fernablesbare Geräte zu ersetzen, wenn dies wirtschaftlich ist. Die Nutzer der Wohnungen sollen von 2022 an via Internet häufiger im Jahr kostenfrei Informationen über ihren Verbrauch bekommen können, sofern die Messtechnik verfügbar ist. Das soll beim Energiesparen helfen.

Der Anbieterwechsel soll leichter werden

Das Bundeswirtschaftsministerium will auch in der Novelle zur Heizkostenverordnung verankern, dass künftig nicht mehr jeder Dienstleister sein eigenes Zählersystem aufbauen kann, das der Konkurrent nicht nutzen kann. Im Fachjargon sprich man von Interoperabilität von Zählersystemen. Bislang handelt es sich noch um geschlossene Systeme. Künftig soll der Datenaustausch leichter möglich sein, um den Anbieterwechsel zu erleichtern und den Wettbewerb zu fördern.

Die Bundesregierung hat bis 25. Oktober Zeit, die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Entwurf, heißt es im Wirtschaftsministerium, sei derzeit in der Ressortabstimmung. Verschiedene Ministerien beraten also noch darüber.

Ulrich Ropertz vom Mieterbund glaubt jedoch nicht, dass sich durch die neuen Vorgaben viel verbessern wird. "Wenn ich als Mieter künftig erfahre, wie zum Beispiel in den Sommermonaten mein Verbrauch war, nutzt mir das wenig, um im Winter Energie zu sparen", sagt er. Und auch die Fernablesung helfe Mietern nur bedingt. Diese setze sich mehr und mehr durch, an den Kosten habe dies jedoch nichts geändert. "Die Preise sind jedenfalls nicht gesunken." Nötig sei eine "höhere Preissensibilität bei der Vermietern, die nicht mehr jeden Preis schlucken dürften". Nur daran hätten sie verständlicherweise kein großen Interesse, "es sei denn, sie wollen ihren Mietern etwas Gutes tun", sagt Ropertz.

In einem Punkt dürften die Mieter aber von der EU-Vorgabe profitieren. Dass ein Ableser zu Hause klingelt, dürfte immer seltener werden. Keiner muss dann mehr Überstunden abbauen oder einen freien Tag nehmen, nur weil der ungebetene Gast kommt.

© SZ vom 04.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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