Honorarpfleger:Nicht selbständig

Altenpflegeheime müssen auch für Mitarbeiter auf Honorarbasis Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Einrichtungen können damit Personalengpässe nicht mit selbständigen Pflegekräften überbrücken. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Denn bei Honorarpflegekräften handele es sich im Regelfall um abhängig Beschäftigte. Zwar arbeiteten Krankenpfleger weitgehend eigenverantwortlich. "Daraus kann aber nicht und ohne Weiteres auf eine selbständige Tätigkeit geschlossen werden", sagte Gerichtspräsident Rainer Schlegel (AZ B 12 R 6/18 R).

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: