Familie:"Leihmutterschaft ist in Deutschland ein Tabuthema"

Rechtsanwältin Undine Krebs

Undine Krebs ist Rechtsanwältin in München und spezialisiert auf Familienrecht.

(Foto: Gerry Schläger/oh)

Die Münchner Rechtsanwältin Undine Krebs kennt die Probleme, die mit Leihmutterschaft verbunden sein können. Sie fordert vom Gesetzgeber klarere Regeln.

Interview von Ana Maria Michel

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Deshalb gehen manche Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ins Ausland, um ihr Kind dort von einer fremden Frau austragen zu lassen. Die Münchner Rechtsanwältin Undine Krebs weiß, mit welchen Schwierigkeiten das verbunden sein kann.

SZ: Warum ist es in Deutschland, anders als in manchen Bundesstaaten der USA, in Russland oder der Ukraine, verboten, ein Kind über eine Leihmutter zu bekommen?

Undine Krebs: Das hat vor allem mit ethischen Fragen zu tun. In Deutschland lehnt man Leihmutterschaft ab, weil man verhindern möchte, dass die Frauen ihre Körper aus einer finanziellen Not heraus zur Verfügung stellen. Man fragt sich auch: Was ist, wenn das Kind behindert zur Welt kommt und es niemand mehr haben will? Leihmutterschaft ist in Deutschland ein Tabuthema. Das betrifft sowohl die kommerzielle als auch die altruistische Form.

Es gibt für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auch andere Möglichkeiten, ein Kind zu bekommen. Warum nehmen Menschen dennoch eine Leihmutter im Ausland in Anspruch?

Oft ist der Wunsch nach einem leiblichen Kind sehr groß. Adoptionen sind meist aufwendig, und es gibt nur wenige Kinder, die zur Verfügung stehen. Bei der Pflegschaft besteht das Risiko, dass das Kind zu seiner eigentlichen Familie zurückkehren kann.

Worauf müssen sich Eltern einstellen, die im Ausland ein Kind über eine Leihmutter bekommen?

In Kalifornien wurde gerichtlich entschieden, dass die Namen der Wunscheltern in die Geburtsurkunde eingetragen werden können. Das hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) anerkannt. Bei Ländern wie der Ukraine oder Russland ist es schwieriger. Es wäre am Gesetzgeber, da mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Warum?

Das Problem ist oft schon, wie man wieder nach Hause kommen soll. Wird das Kind im Ausland geboren, richtet sich sein Status nach dem dortigen Recht, das kann sehr unterschiedlich geregelt sein und muss nicht unbedingt in Deutschland anerkannt werden. In manchen Ländern gilt der Ehemann der Leihmutter als Vater, das kann für den leiblichen Vater kompliziert werden. Und wenn er als Vater anerkannt wird, ist nicht automatisch sein Mann oder seine Frau Vater oder Mutter des Kindes. Er oder sie müsste adoptieren.

Die Jugendämter sind gegen Leihmutterschaft und befürworten Adoptionen deshalb nicht. Die Gerichte sehen das zum Teil anders.

Das Jugendamt soll prüfen, ob die Person als Elternteil geeignet ist. Es ist nicht in Ordnung, wenn Adoptiveltern oder Kinder abgestraft werden, weil die Behörden Leihmutterschaft für ethisch verwerflich halten. Das sehe ich nicht vom Gesetz gedeckt, und es ist auch nicht Aufgabe der Jugendämter. Manche Jugendämter legen möglicherweise eine gesetzliche Vorschrift so aus, dass die Adoption für das Kindeswohl nicht nur dienlich, sondern erforderlich sein muss. Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt aber klar, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss, um dem Kindeswohl gerecht zu werden.

Weshalb ist die Adoption für Familien wichtig?

Die Leute fühlen sich als Elternteil zweiter Klasse. Wenn es zum Beispiel um schulische Belange oder Operationen geht, dürfen sie nichts entscheiden. Falls sich die Eltern trennen, ist es für die Person, die nicht mit dem Kind verwandt ist, schwieriger, es weiterhin sehen zu dürfen. Auch erbrechtliche Probleme können auftauchen. Für das Kind ist es deutlich besser, zwei Elternteile zu haben.

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