Online-Handel:Regierung erstellt Retouren-Regeln, Händler sprechen von "Unfug"

Deutsche Post DHL

Die Grünen hatten gefordert, Online-Versandhändlern wie Amazon, Otto oder Zalando zu verbieten, zurückgeschickte neuwertige Waren zu vernichten.

(Foto: dpa)
  • Das Bundesumweltministerium plant eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
  • So soll die Vernichtung zurückgegebener Neuwaren etwa durch Online-Händler einschränkt werden.
  • Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) erklärt, die Forderungen der Grünen seien "Unfug".

Das Bundesumweltministerium will per Gesetz die Vernichtung zurückgegebener Neuwaren etwa durch Online-Händler einschränken. Das Ministerium bereite derzeit einen gesetzlichen Rahmen vor, der die Vernichtung von Neuware reglementieren solle, teilte ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Dienstag mit. Es solle eine "Obhutspflicht" verankert werden mit dem Ziel, rechtlich gegen die "unmittelbare Vernichtung von Retouren oder sonstiger Neuwaren vorgehen zu können". Der Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werde "zeitnah" veröffentlicht.

Am Wochenende hatten die Grünen gefordert, Online-Versandhändlern wie Amazon, Otto oder Zalando zu verbieten, zurückgeschickte neuwertige Waren zu vernichten. Sie schlugen vor, Produkte, die nicht mehr in den Verkauf könnten, zu verschenken, etwa über Sozialkaufhäuser. Auch dieser Vorschlag der Opposition ist von der Regierung aufgenommen worden: Dem Bundesumweltministerium zufolge prüfe man auch eine Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden.

Jedes sechste Paket wird wieder zurückgeschickt

Wissenschaftler der Universität Bamberg haben jüngst ermittelt, dass die Bundesbürger bei Bestellungen im Internet jedes sechste Paket wieder zurückschicken. Im vergangenen Jahr sind das demnach 280 Millionen Pakete und 487 Millionen Artikel gewesen. Bei Kleidung und Schuhen geht sogar fast die Hälfte der Pakete zurück an den Absender. Nach Erkenntnis der Forscher landen rund vier Prozent der zurückgeschickten Artikel im Müll. Immerhin gut 79 Prozent werden direkt wieder als sogenannte A-Ware verkauft, weitere 13 Prozent als B-Ware, so die Forscher. Und drei Prozent würden gespendet oder an industrielle Verwerter verkauft.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) erklärte am Dienstag, die Forderungen seien "Unfug". "Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten", sagte BEVH-Präsident Gero Furchheim. Zudem würde das Verbot einseitig dem Onlinehandel einen Vorgang anlasten, der im gesamten Einzelhandel üblich ist. Seine Kritik zielte übrigens nur auf die Grünen - dass zumindest die SPD in der Regierung die Vorschläge unterstützt, erwarteten die Händler offenbar nicht.

Sie können sich damit bereits in den kommenden Tagen weiter auseinandersetzen: Am 18. Juni gibt es eine Konferenz von Umwelt- und Verbraucherschutzministerium zu "Herausforderungen des Onlinehandels für Umwelt- und Verbraucherschutz". Dabei soll die Retourwarenvernichtung diskutiert werden.

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