Reiserecht:Einreise verweigert

Ein deutscher Reiseveranstalter muss Angehörige anderer EU-Staaten nicht über abweichende Einreisebestimmungen informieren. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nicht. Das entschied das Amtsgericht Hannover. In dem Fall buchte eine deutsche Urlauberin für sich und ihren Lebensgefährten aus Estland einen Pauschalurlaub in der Türkei. Auf die estnische Staatsangehörigkeit wies sie nicht hin. Dem Mann wurde die Einreise verweigert. Die Urlauberin verlangte vom Veranstalter die Rückzahlung des Reisepreises. Sie argumentierte, der Anbieter hätte über die Vorschriften für estnische Bürger informieren müssen. Ihre Begleitung sei anhand seines Namens und Akzents als Nicht-Deutscher erkennbar gewesen. Das Gericht sah das anders. Über den Beschluss berichtet die Zeitschrift ReiseRecht aktuell.

© SZ vom 13.06.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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