Leserdiskussion:Kükentöten: Wie bewerten Sie das Urteil?

Nordrhein-Westfalen hatte 2013 den Brütereien die umstrittene Praxis untersagen wollen. Dagegen klagten zwei Betriebe und bekamen in den Vorinstanzen Recht. Jetzt musste das oberste deutsche Verwaltungsgericht entscheiden. (Foto: dpa)

Männliche Küken dürfen nur noch übergangsweise getötet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Praxis ist in der Legehennenzucht weit verbreitet, da die Aufzucht unwirtschaftlich ist.

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  • Meldung: Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise zulässig

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