Neuer Paragraf 219a:Ärztinnen wegen Werbung für Abtreibungen verurteilt

Prozess gegen zwei Ärztinnen

Die Ärztinnen Bettina Gaber (li.) und Dr. Verena Weyer vor dem Amtsgericht

(Foto: dpa)
  • Im bundesweit ersten Strafprozess nach der Neufassung des gesetzlichen Werbeverbots für Abtreibungen sind zwei Berliner Ärztinnen zu jeweils 2000 Euro Strafe verurteilt worden.
  • Die Reform des Paragrafen 219a StGB, die der Bundestag im Februar beschlossen hat, ist nach wie vor umstritten.

Zwei Frauenärztinnen aus Berlin sind zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch verstoßen haben. Darin ist das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche festgeschrieben.

Die beiden Medizinerinnen, 56 und 52 Jahre alt, müssen jeweils 2000 Euro Strafe zahlen. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Es blieb damit unter dem Strafmaß von 7500 Euro, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Nach heftigem Ringen zwischen CDU, CSU und SPD hatte der Bundestag im Februar 2019 dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zugestimmt. Ärztinnen und Ärzte dürfen demnach öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen. Weitere Informationen, etwa über Methoden, sind den Anbietern nicht erlaubt. Sie müssen an die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen.

Auf der Internetseite der Gemeinschaftspraxis war zu lesen, dass ein "medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch" zum Leistungsspektrum gehöre. Bis vor Kurzem war dort auch aufgeführt, dass dies "in geschützter Atmosphäre" erfolge.

Dies sei auch nach der Neufassung des Paragrafen 219a zum Werbeverbot nicht zulässig, erklärte die Richterin. Die Ärztinnen hätten nur angeben dürfen, dass in der Praxis Abtreibungen möglich sind, nicht aber in welcher Form. Einen Vermögensvorteil hätten die Ärztinnen schon dadurch erzielt, dass die Abtreibungen durch die ärztliche Honorarordnung vergütet werden.

Das jetzige Verfahren war das bundesweit erste, nachdem der Bundestag den Paragrafen 219a geändert hatte. Die Reform ist nach wie vor umstritten. Mehrere Organisationen wie der Bundesverband Pro familia, der AWO-Bundesverband, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und der Arbeitskreis Frauengesundheit hatten zu Protesten am Rande des Prozesses in Berlin aufgerufen. Paragraf 219a wird immer wieder von radikalen Abtreibungsgegnern, die sich selbst "Lebensschützer" nennen, ausgenutzt, um Ärzte und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, einzuschüchtern und in ihrer Arbeit zu behindern.

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