Arbeitslosigkeit:Härter als der Rest

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Arbeitsvermittler laden Empfänger der Grundsicherung seit Kurzem wieder zum persönlichen Gespräch im Jobcenter. (Foto: Patrick Seeger/dpa)

Im Landkreis werden mehr Hartz-IV-Empfängern Leistungen durch Sanktionen gekürzt als im bayerischen Durchschnitt. Grünen-Sprecher Hans Schmidt fordert eine Überprüfung. Das Jobcenter verweist auf die Gesetzeslage

Von Felicitas Amler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Drangsal nennt es der eine, integrationsfördernd der andere: Der Wolfratshauser Grünen-Sprecher und Stadtrat Hans Schmidt prangert an, dass das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen um mehr als 50 Prozent mehr Menschen mit Sanktionen belegt, als das im bayerischen Durchschnitt geschieht. Jobcenter-Geschäftsführer Andreas Baumann sagt: "Das kann schon sein. Weil wir das Gesetz richtig anwenden." Schmidt hat den Vorgang an die Kreistagsfraktion der Grünen weitergereicht.

Jobcenter sind zuständig für das Arbeitslosengeld II, das ist die sogenannte Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte - umgangssprachlich "Hartz IV". Sie sind gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers, hier des Landkreises. Ihre Hauptaufgabe, so betont Geschäftsführer Baumann, sei es, Menschen in Jobs zu vermitteln. Sanktionen seien "ein absolutes Randgebiet". Schmidt hingegen hat sie in den Fokus genommen. Er spricht von "extremen Überschreitungen", die er anhand der öffentlich einsehbaren Statistiken nachgeprüft hat. Konkret hat er den Zeitraum September 2018 betrachtet. Damals waren in Bad Tölz-Wolfratshausen 92 Personen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren von Sanktionen betroffen - 7,1 Prozent; gleichzeitig waren es im Schnitt aller bayerischen Jobcenter nur 4,9 Prozent. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die Statistik zu anderen Zeitpunkten.

Schmidt sagt, offenbar sei Bayern insgesamt "nicht besonders scharf" - im Gegensatz zu Bad Tölz-Wolfratshausen. "Wir schließen daraus, dass in unserem Landkreis die Menschen, die am unteren Rand der Gesellschaft leben und auf Hartz IV angewiesen sind, besonders drangsaliert werden", schreibt er in einer Pressemitteilung und verweist auf ein Gefahrenpotenzial: "Dass gerade diese 'abgehängten' Menschen entweder nicht zur Wahl gehen oder rechtsextreme Parteien wählen, ist bekannt." In Sonntagsreden werde das Auseinanderdriften der Gesellschaft beklagt: "Aber um die drastischen Sanktionen des Tölzer Jobcenters kümmert sich bisher niemand."

"Sonst wirkt's ja nicht"

Dessen Geschäftsführer findet die Maßnahmen angemessen. Er erklärt, wann welche Sanktionen greifen: Wenn "ein Kunde" zu einem Termin nicht erscheine, würden zehn Prozent gestrichen; wenn er eine Bewerbungsmöglichkeit nicht wahrnehme oder einen Kurs nicht besuche, 30 Prozent. In jedem Fall gilt dies für drei Monate, im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Höhe des Abzugs. Beim Regelsatz von 424 Euro würden also bei einer 30-Prozent-Sanktion 127 Euro gestrichen. Auf die Frage, ob er dies nicht dramatisch finde, sagt Baumann: "Sonst wirkt's ja nicht." Meistens aber tue es das: "Die machen das beim nächsten Mal nicht mehr", sagt er. "Stellen Sie sich vor, ich hätte keine Sanktionsmöglichkeit!" Die Maßnahmen würden, so Baumann, "mit Augenmaß" angewendet: "Es sagt keiner was, wenn die Mama anruft und sagt, sie kann nicht kommen, weil ihr Kind krank ist." Im Übrigen sei es erwiesen, dass Sanktionen "integrationsfördernd" seien. Es gebe allerdings auch wenige "Kunden", die wegen Pflichtverletzungen gar nichts mehr bekämen; Baumann nennt sie "Komplettverweigerer".

Die Frage, warum sein Jobcenter so viel mehr Sanktionen erteilt als die meisten anderen, könne er nicht beantworten. Das Gesetz lasse keinen Spielraum, betont Baumann. "Wir arbeiten nach dem Gesetz."

Schmidt möchte dies geklärt sehen. Er hat den Grünen-Kreisrat und Dritten Landrat Klaus Koch eingeschaltet. Außerdem kündigt er an, alle Fraktionen des Kreistags anzuschreiben, um klären zu lassen: "Wer kontrolliert die Arbeitsweise des Jobcenters und überprüft die Berechtigung von Sanktionen gegen arbeitslose Menschen, wer trägt also die Verantwortung für die drastisch höheren Sanktionen des Jobcenters Bad Tölz-Wolfratshausen?" Und Schmidt fragt nach personellen Konsequenzen aus den Zahlen.

Zuständig für das Jobcenter ist im Kreistag laut Geschäftsordnung der Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten.

© SZ vom 18.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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