Reiserecht:Stornofalle Vorerkrankung

Gerade ältere Urlauber sollten stets prüfen, ob die Reiserücktrittsversicherung auch dann für Stornogebühren aufkommt, wenn sich chronische Krankheiten verschlechtern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg aus Anlass eines aktuellen Falls hin: Ein Mann hat schon lange eine Augenkrankheit, die bereits therapiert wurde. Dann verschlechtert sich die Erkrankung so, dass der Betroffene nicht an einer gebuchten Reise teilnehmen kann. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten nicht. Eine Vorerkrankung ist laut Vertrag ein Ausschlusskriterium.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: