Einspruch des Samenspenders:Australisches Frauenpaar darf nicht mit Kind auswandern

Sommerhitze an der Ostseeküste

Symbolbild

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Ein lesbisches Paar aus Australien darf mit seinem elf Jahre alten Mädchen nicht nach Neuseeland auswandern, weil der leibliche Vater Einspruch erhoben hat.
  • Der Mann hatte seinen Samen gespendet, war in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen und war an der Erziehung des Kindes beteiligt.
  • Der Mann habe daher gesetzliche Elternrechte, urteilte das Gericht.

Wann gilt ein Samenspender als der Vater eines Kindes? Kann er Rechte einfordern, wenn er sich an der Erziehung beteiligt? Der Oberste Gerichtshof in Australien hat nun entschieden: er kann. Die Richter urteilten, dass die Mutter und ihre Partnerin nicht mit der Tochter das Land verlassen dürfen, um in Neuseeland zu leben. Der Samenspender habe gesetzliche Elternrechte, die gewahrt werden müssten, hieß es in dem Urteil.

Das ist der Hintergrund: Der Australier war früher mit der leiblichen Mutter befreundet und hatte 2006 seinen Samen gespendet, um dem lesbischen Paar dessen Kinderwunsch zu erfüllen. Dabei behielt er offenbar in den Anfangsjahren eine enge Beziehung zu dem Mädchen. Er war in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen, beteiligte sich an der Erziehung, das Kind nannte ihn "Papa".

Die Freundschaft mit der Mutter ging jedoch zu Bruch. Das Kind wuchs bei der Frau und deren Partnerin auf. 2015 wollte das Paar auswandern und die Tochter mitnehmen. Es folgte ein langer Rechtsstreit. Im ersten Prozess bekam der Mann recht. Im Berufungsverfahren entschied das Gericht zugunsten der Frauen. In dem Streit ging es auch um die Frage, ob der Mann überhaupt als gesetzlicher Vater gelten darf, berichtet der Guardian. Nach dem Gesetz des Bundesstaates New South Wales, wo der Mann lebte, habe er dieses Recht nicht. Ein Samenspender sei kein Vater.

Der Oberste Gerichtshof widersprach dieser Auffassung. Zum einen, weil der Mann in der Geburtsurkunde eingetragen war, zum anderen, weil seine Rolle über die eines Samenspenders hinausgehe. Entscheidend sei, dass der Mann sich um das Kind gekümmert und nicht bloß seinen Samen zur Verfügung gestellt habe, zitiert der Sender BBC das Gericht.

Dies sei ein wichtiges Urteil für alle Väter, die entschieden haben, gemeinsam mit einer Freundin ein Kind aufzuziehen, sagte die Anwältin des Mannes der BBC. Die Professorin Fiona Kelly von der La Trobe University in Melbourne sagte dem Sender, dass Urteil mache deutlich, dass auch Samenspender rechtliche Väter sein können. Unklar sei jedoch, welches Maß an Beteiligung dafür notwendig sei. Mit anderen Worten: Wie viel Kontakt muss ein Samenspender zu seinem Kind haben, um als Vater anerkannt zu werden?

Es gebe viele Spender, die in unterschiedlichem Maße in das Leben ihrer Kinder involviert seien, sich aber dennoch nicht als rechtliche Väter bezeichnen würden, sagte Kelly weiter. Das Urteil lasse daher bei manchen die Alarmglocken klingeln. Fälle wie der des lesbischen Paares seien aber die Ausnahme. Dass ein Spender namentlich in die Geburtsurkunde eingetragen wird, sei selten.

In Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2018 das neue Samenspendergesetz. Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, können nun ihren Spender nicht mehr als rechtlichen Vater eintragen lassen. Umgekehrt kann der Spender aber die Vaterschaft anerkennen.

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