Wohnungsmarkt:Bundesregierung will Mieten für eigene Wohnungen deckeln

Mietshaus in Berlin

Ein Mietshaus in Berlin. In Deutschland wird heftig über den sogenannten Mietendeckel debattiert.

(Foto: Tim Brakemeier/dpa)
  • Wie aus einem Haushaltsvermerk hervorgeht, plant der Bund, die Mieten für bundeseigene Wohnungen auf zehn Euro pro Quadratmeter zu deckeln.
  • Die Mieten dürfen aber einen Betrag von maximal zwei Drittel des nach dem jeweiligen maßgebenden Mietspiegel festgesetzten niedrigsten Mietwertes nicht unterschreiten.
  • Das Land Berlin und der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hatten zuerst einen Mietendeckel angekündigt.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Die Bundesregierung will beim Mietendeckel nachziehen. Wie aus einem Haushaltsvermerk von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hervorgeht, plant der Bund, die Mieten für bundeseigene Wohnungen zu begrenzen. Dazu ist vorgesehen, Bestands- sowie Erst- und Neuvermietungsmieten auf zehn Euro je Quadratmeter netto kalt zu deckeln. Das Bundeskabinett soll den Vermerk am Mittwoch zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltes und der Finanzplanung bis 2023 verabschieden. Die freiwillige Selbstbegrenzung der Mieten sei Teil der Maßnahmen, mit denen man für bezahlbaren Wohnraum sorgen wolle, verlautete aus der Bundesregierung.

In der Union hieß es am Dienstag, man habe den Mietendeckel für bundeseigene Wohnungen maßgeblich mit angestoßen. "Wir wollen unseren Beitrag dafür leisten, dass unsere Bundesbeschäftigten vom Zoll, der Bundespolizei und der Bundeswehr sich weiter eine Wohnung in den Metropolen leisten können", sagte der zuständige Bundestagsabgeordnete André Berghegger (CDU) der Süddeutschen Zeitung. Der Bund stehe in besonderer Verantwortung. Er dürfe mit seinen eigenen Wohnungen nicht "zum Preistreiber in den Großstädten werden", sagte Berghegger. Mit der neuen Initiative werde der Immobilienverwalter der Bundesregierung, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), ermächtigt, die Mieten am unteren Ende der jeweiligen Mietspiegel anzusetzen, "maximal 10 Euro pro Quadratmeter netto kalt".

Die freiwillige Selbstverpflichtung der Bundesregierung ist die dritte Maßnahme innerhalb kurzer Zeit, mit der der rapide Anstieg der Mieten in Großstädten und begehrten Wohnlagen gestoppt werden soll. Zunächst hatte das Land Berlin angekündigt, rückwirkend einen gesetzlichen Mietendeckel einführen zu wollen. Das Vorhaben ist höchst umstritten. Im Kern plant der rot-rot-grüne Senat von Berlin, die Mieten auf dem heutigen Stand für fünf Jahre einzufrieren und überhöhte Mieten bei Wiedermietung auf eine angemessene Höhe zu reduzieren. Es wird zudem geprüft, ob sich bereits bestehende überhöhte Bestandsmieten senken lassen. Wegen der Ankündigung des Berliner Senats mussten börsennotierte Immobilienkonzerne erhebliche Kursverluste hinnehmen.

Am vergangenen Wochenende hatte dann der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen angekündigt, seine Mieten freiwillig begrenzen zu wollen. Deutsche Wohnen ist von den Berliner Plänen besonders betroffen. Der Konzern besitzt 167 000 Wohnungen, die meisten davon in Berlin sowie in Hannover, Frankfurt am Main, Braunschweig, Düsseldorf und Leipzig. Das börsennotierte Unternehmen überlegt, künftige Mieterhöhungen so zu begrenzen, dass die Nettokaltmiete maximal 30 Prozent des gesamten Nettoeinkommens beträgt. Die Deutsche Wohnen will diese Begrenzung ebenfalls auf fünf Jahre auslegen. Sie soll vom 1. Juli an deutschlandweit gelten. Mieter werden in diesen Tagen schriftlich benachrichtigt.

Die freiwillige Deckelung der bundeseigenen Mieten ist der nächste Schritt.

Die Bundesregierung setzt damit auch die Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 um. Dort hatten Union und SPD eine Wohnraumoffensive beschlossen, unter anderem mit Maßnahmen, mit denen Wohnungen bezahlbar gehalten sollen. Die Einzelheiten dazu sind nun geregelt.

Ob der neue Mietendeckel des Bundes gegen die Wohnungsnot hilft, ist umstritten

Mit dem Haushaltsvermerk im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 wird die Bima ermächtigt, in angespannten Wohnungsmärkten, die von Landesregierungen durch Rechtsverordnung als solche bestimmt sind, und in Großstadtregionen die Mieten im Bestand sowie in der Erst- und Neuvermietung auf die untere Grenze des im Mietspiegel für die betreffende Wohnliegenschaft ausgewiesenen Mietwertes festzulegen. Liegt die Miete danach noch immer oberhalb von zehn Euro pro Quadratmeter Wohnfläche netto kalt, kann die Bima die Miete grundsätzlich auf diese zehn Euro nettokalt begrenzen. Einzige Ausnahme: Die Mieten dürfen einen Betrag von maximal zwei Dritteln des nach dem jeweiligen maßgebenden Mietspiegel festgesetzten niedrigsten Mietwertes nicht unterschreiten. Die Regelung soll für alle 36 000 bundeseigenen Wohnungen gelten. Sie tritt mit dem Beschluss des Bundeshaushaltes 2020 in Kraft, also voraussichtlich Ende 2019.

Ob die Deckelung der Mieten zur gewünschten Entspannung auf dem Wohnungsmarkt führt, ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass vor allem Zehntausende Wohnungen neu gebaut werden müssten, um die Wohnungsnot zu lindern. Andererseits stehen in einigen Gegenden, vor allem in Ostdeutschland, viele Wohnungen leer.

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