Organspende:Widerspruch oder ausdrückliche Zustimmung?

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Der Bundestag debattiert über zwei Gesetzentwürfe zur Organspende. Die Diskussion im Livestream.

Die Abgeordneten debattieren in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende. Beide wurden von fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppen vorgelegt.

Widerspruchslösung: Ein Entwurf, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach (SPD) erarbeitet haben, sieht eine Widerspruchslösung vor, nach der automatisch jeder zum Organspender wird, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Alle Personen ab 16 Jahren sollen demnach ausführlich informiert und als Spender bundesweit registriert werden, falls sie nicht Einspruch erhoben haben.

Der Widerspruch soll in einem bundesweiten Register dokumentiert werden. Den Eintrag können die Betroffenen jederzeit selbst erstellen, bearbeiten und auch löschen. Im Zweifel sollen Angehörige über eine Organspende entscheiden können, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Betroffene kein Spender sein wollte.

Ausdrückliche Zustimmung: Als Alternative zum Spahn/Lauterbach-Entwurf hat eine interfraktionelle Parlamentariergruppe um die Bundesvorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, die Unions-Gesundheitsexperten Karin Maag (CDU) und Stephan Pilsinger (CSU), Hilde Mattheis (SPD) sowie Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weiterhin auf eine bewusste Entscheidung und eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende setzt.

Konkret ist ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vorgesehen, welches für alle volljährigen Bürger sowie im Bedarfsfall für Kliniken einfach und sicher erreichbar sein soll. Eingerichtet werden soll es beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Regelmäßige Befragungen der Bürger sowie Hinweise auf die Registriermöglichkeit soll es beim Abholen von Ausweispapieren geben. Dort soll eine Registrierung ebenso möglich sein wie eine Registereintragung von zu Hause aus. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll geeignetes Aufklärungsmaterial zur Verfügung stellen.

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