Entscheidung:CDU und SPD wollen strengere Regeln beim Rüstungsexport

Entscheidung: Gut festhalten: Kleinwaffen wie Sturmgewehre sollen künftig nicht mehr so leicht in andere Länder exportiert werden dürfen.

Gut festhalten: Kleinwaffen wie Sturmgewehre sollen künftig nicht mehr so leicht in andere Länder exportiert werden dürfen.

(Foto: Patrik Stollarz/AFP)
  • Die Bundesregierung will die Ausfuhr von Kleinwaffen in Länder außerhalb von Nato und EU verbieten.
  • Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf weitere Einschränkungen bei Rüstungsexporten verständigt.
  • Die Rüstungsindustrie befürchtet dagegen weitere Einbußen durch die neuen Exportrichtlinien.

Von Mike Szymanski, Berlin

Mit einem halben Jahr Verspätung hat sich die Bundesregierung am Mittwoch auf strengere Regeln für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern verständigt. "Der Export von Kleinwaffen in Drittländer soll grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden", heißt es in einer Neufassung der politischen Grundsätze für Rüstungsexporte. Kleinwaffen wie Sturmgewehre werden häufig in Bürgerkriegen eingesetzt und gelten in Konflikten weltweit als tödlichste Waffen, da sie relativ leicht zugänglich und einfach zu schmuggeln und zu bedienen sind. Mit Heckler & Koch ist einer der bekanntesten Kleinwaffenproduzenten der Welt in Deutschland ansässig.

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf weitere Einschränkungen bei Rüstungsexporten verständigt. Dazu sollten die Richtlinien aus dem Jahr 2000 überarbeitet und verschärft werden. Eigentlich hätte dies im vergangenen Jahr schon geschehen soll, aber Union und SPD lagen in ihren Positionen lange weit auseinander. Während die Union fürchtet, zu restriktive Regelungen für den Export würde Deutschland als Partner internationaler Rüstungsprojekte isolieren und den Standort schwächen, legte die SPD weiter Wert darauf, die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Darin war bereits das Exportverbot für Kleinwaffen in Drittländer festgeschrieben. Dazu zählen Maschinenpistolen, Sturmgewehre, aber auch leichte Mörser. Im Rüstungsexportbericht heißt es: "Oft behindern Kleinwaffen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und tragen vielfach zu einer gewaltsamen Eskalation von Konflikten bei."

Die Grundsätze

Aussenwirtschaftsgesetz: Paragraf 4 regelt "Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen". Beschränkungen sind möglich, um "eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten". Zugleich heißt es aber, "dass in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung so wenig wie möglich eingegriffen" werden sollte.

Kriegswaffenkontrollgesetz: Laut Artikel 6 kann eine Genehmigung versagt werden, wenn "die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden".

Politische Grundsätze: Genehmigungen für Rüstungsexporte sollen "grundsätzlich nicht erteilt" werden, "wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression" oder "systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht" werden. Es handelt sich um Richtlinien, nicht um ein Gesetz. epd

Ausfuhren dürfen nur noch an EU-Mitglieder, Nato-Mitglieder oder Nato-gleichgestellte Länder erfolgen. Zur dieser Gruppe gehören: Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz. 2018 wurden Kleinwaffenausfuhren im Wert von 39 Millionen Euro genehmigt. An Drittländer gingen Ausfuhren im Wert von 400 000 Euro. 2017 lag die Summe noch bei 15 Millionen Euro. 2015 hatte die Regierung bereits die Regeln für den Export von Kleinwaffen verschärft.

Die Regierung will es Rüstungsbetrieben schwerer machen, mit Tochterunternehmen im Ausland die strengen deutschen Richtlinien unterlaufen zu können. Nun heißt es in den Richtlinien: "Vor der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Technologie ist zu prüfen, ob hierdurch der Aufbau von ausländischer Rüstungsproduktion ermöglicht wird, die nicht im Einklang mit der in diesen Grundsätzen niedergelegten restriktiven Rüstungsexportpolitik steht."

Außer den Verschärfungen enthalten die überarbeiteten Richtlinien klare Bekenntnisse, in Europa die Zusammenarbeit bei Rüstungsprojekten zu "vertiefen", die "verteidigungsindustrielle Basis" solle gestärkt und technologische Kompetenzen erhalten bleiben.

Die Rüstungsindustrie befürchtet dagegen weitere Einbußen durch die neuen Exportrichtlinien. Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) kritisiert das pauschale Ausfuhrverbot für Kleinwaffen an Drittstaaten als "unangemessen". Dabei werde nicht berücksichtigt, dass darunter auch demokratische Staaten seien, die internationale Menschenrechtsstandards einhalten würden.

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