Forensische Gutachten:Nie ohne Risiko

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Eine Polizistin sucht mithilfe eines Suchhundes in einem Waldstück nach Hinweisen. Ein elfjähriges Mädchen wurde von einem Mann, der eine Wolfsmaske getragen haben soll, vergewaltigt. (Foto: dpa)
  • Vier Ärzte hatten den Sexualstraftäter begutachtet, der sich in München an einem Mädchen vergangen haben soll, und ihm Ausgang gewährt.
  • Gutachter sind immer noch weitgehend auf die Analyse von Verhalten und Aussagen angewiesen, das erschwert vor allem in Graubereichen die Diagnose.
  • Deutlich schwieriger als die Beurteilung der Schuldfähigkeit sind Prognosen über die zukünftige Gefährlichkeit eines Straftäters.

Von Christian Weber

Nun ist es wieder passiert, und alle fragen, wie kann es bloß sein, dass ein vielfach vorbestrafter Sexualstraftäter wieder auf der Straße rumläuft und rückfällig wird? Wo ihn doch vier Ärzte begutachtet und Ausgang mit externer Übernachtung erlaubt haben. Die ernüchternde Antwort auf solche Fragen ist: Es wird immer wieder passieren. Es wird deshalb passieren, weil der Mensch kein Uhrwerk ist, bei dem man einfach mal nachsehen kann, wie er tickt - ob er gut oder böse ist.

Daran ändert auch nichts, dass die forensischen Psychiater und Fachgesellschaften in den vergangenen Jahren mit viel Mühe versucht haben, ihre Methoden zu objektivieren und die Fortbildung zu optimieren. Letztlich sind die Gutachter immer noch weitgehend auf die Analyse von Verhalten und Aussagen angewiesen. Das erschwert insbesondere in Graubereichen die Diagnose. Bis heute gibt es keinen verlässlichen Biomarker, keinen Laborwert, keinen Hirnscanner, der verrät, was ein Mensch wirklich denkt und vorhat.

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Allenfalls Hinweise etwa bei Sexualstraftätern können technische Methoden geben wie die Phallometrie, bei der mit einer Manschette die Penisschwellung beim Betrachten erotischer Bilder gemessen wird. Ähnliches wird heute auch mit einer Kopplung von Kernspin und Blickbewegungsmessung ermittelt: Wo schaut ein Pädophiler spontan hin bei einschlägigen Bildern?

Zwar gibt es vermutlich angeborene Veranlagungen und Genmutationen, die in Kombination mit Umwelteinflüssen antisoziales Verhalten befördern. Tatsächlich finden Neurowissenschaftler in den Gehirnen etwa von Psychopathen immer wieder Auffälligkeiten; ihr Gehirn ist im statistischen Mittel im Stirnbereich oft verkleinert. Allerdings haben 20 Prozent der Bevölkerung ähnliche Auffälligkeiten, ohne dass sie straffällig werden. Umgekehrt haben längst nicht alle Gewaltverbrecher ein hypofrontales Hirn. Bislang sind deshalb die Neurowissenschaften nur für die forensische Forschung interessant, nicht für die Begutachtung des Einzelfalls.

Grundlage für Gutachten bleiben weiterhin Aktenstudium und viele Gespräche

Drastisch hat die Sachlage vor Jahren einmal der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber formuliert, der vor seiner Emeritierung an der Berliner Charité gearbeitet hat: "Ich identifiziere einen Psychopathen viel schneller, wenn ich in die Akten schaue und feststelle, dass er seit Jahren anderen Menschen die Zähne ausschlägt, als wenn er irgendwo 0,3 Prozent weniger im Hirn hat."

Das ist der Grund, wieso das ausführliche Aktenstudium, gefolgt von vielen Gesprächen mit dem Täter - manchmal fünf, manchmal 15 Stunden und mehr - immer noch im Zentrum der gutachterlichen Tätigkeit steht. So sagt der genaue Tatablauf sehr viel über die Schuldfähigkeit aus: Hat da ein Täter einfach im Affekt gehandelt, oder hat er einem Opfer mit viel Planung in eine Falle gelockt? Hat er kaltblütig getötet oder vergewaltigt? Das Tatmuster ist für das Gutachten deshalb extrem wichtig. Noch nicht einmal die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie entbindet notwendigerweise von jeglicher Schuld. Es geht immer um die Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat.

Deutlich schwieriger noch als die Beurteilung der Schuldfähigkeit sind Prognosen über die zukünftige Gefährlichkeit eines Straftäters. Geben etwa die sexuellen Fantasien, die Reaktionen auf bestimmte Vorhalte Hinweise? Sagt er die Wahrheit, oder verstrickt er sich in Widersprüche? Schwer lastet die Verantwortung der Gutachter. Nicht wenige machen es sich leicht und plädieren im Zweifelsfall fürs Wegschließen. In der Verwahrung kann kein Täter eine Fehldiagnose widerlegen.

An Bedeutung gewonnen haben gut validierte Fragekataloge wie etwa die sogenannte Psychopathy Checklist, die anhand der Ausprägung von 20 Persönlichkeitseigenschaften - etwa: pathologisches Lügen, parasitärer Lebensstil, Impulsivität - einen Punktewert ermittelt, der den Grad der Psychopathie ermittelt, der mit dem Rückfallrisiko korreliert. Maximal 40 Punkte sind zu erreichen, schon bei 25 gilt man als therapieresistenter Psychopath. Im Kommen, aber nicht unumstritten, sind Instrumente wie das "Forensische Operationalisierte Therapie-Risiko-Evaluations-System" (Fotres), das ein Team um Frank Urbaniok entwickelt hat, den ehemaligen Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Züricher Amtes für Justizvollzug. Der Gutachter muss 700 Kriterien durchgehen, dann spuckt die Software das Rückfallrisiko aus.

Es liegt aber am Richter, was er mit so einem Wert anfängt: Angenommen, es wird einem Vergewaltiger ein geringes Rückfallrisiko von zehn Prozent bescheinigt, bedeutet das auch bei völlig korrekter Prognose, dass in einem von zehn Fällen wieder etwas passieren wird. Soll die Gesellschaft das tragen? Oder Nullrisiko verlangen? Kann es das überhaupt geben? "Das ist der Grundirrtum in unserer Branche, dass sich alle Taten allein durch die Person erklären lassen", warnte einst ebenfalls der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber. "Aber es gibt immer Wendungen des Geschehens, plötzlich auftauchende Möglichkeiten, den Zufall unterschätzen wir immer."

© SZ vom 29.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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