Pressefreiheit vs. Eigentumsrecht:Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruch verurteilt

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Steine des Anstoßes: Aus dieser Luzerner Villa berichtete Jana Avanzini 2016 über Pläne, das leerstehende Gebäude für Alternativkultur zu öffnen. (Foto: Isabel Pfaff)
  • Die Journalistin hatte für das Onlinemagazin Zentralplus über ein besetztes Haus berichtet, das der Bodum Invest AG gehört, und dieses dafür betreten.
  • Für diese Straftat, so die Begründung des Bezirksgerichts, das damit der Forderung des Klägeranwalts folgte, wiege das öffentliche Interesse auf Informationen nicht schwer genug.
  • Avanzinis Anwältin hatte plädiert, ihre Klientin habe sich selbst ein Bild machen müssen, ob Gerüchte stimmen, der Eigentümer würde das Haus gezielt verfallen lassen.

Von Isabel Pfaff, Luzern

Mehr als drei Jahre liegt der Vorfall zurück, der in dieser Woche in einem winzigen Gerichtssaal in Luzern verhandelt wurde. Die Beschuldigte: Jana Avanzini, eine 32-jährige Journalistin. Die Klägerin: eine Firma namens Bodum Invest AG, die dem dänischen Unternehmer Jørgen Bodum gehört. Der Inhaber der bekannten Haushaltswarenfirma hatte Avanzini des Hausfriedensbruchs beschuldigt, weil die Journalistin im April 2016 eines seiner leerstehenden Häuser in Luzern betreten hatte, das damals von linken Aktivisten besetzt war.

Der Fall hat unter Schweizer Medienschaffenden für großes Aufsehen gesorgt. Viele, darunter auch das Recherchenetzwerk investigativ.ch, sahen die Medienfreiheit bedroht durch den schwerreichen Unternehmer, der nicht nur die Hausbesetzer strafrechtlich verfolgen ließ, sondern ganz bewusst auch die Journalistin Avanzini.

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Der Eigentümer verklagt eine Luzerner Journalistin, weil sie für eine Recherche sein von Aktivisten besetztes Haus betreten hat. Deren Kollegen hoffen nun auf ein Urteil im Sinne freier Berichterstattung.

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Am Freitag hat des Luzerner Bezirksgericht nun seine Entscheidung verkündet: Es verurteilt Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruchs zu einer Buße von 500 Franken, sie muss außerdem die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Klägerin (zusammen etwa 4300 Franken) tragen. Die Medienfreiheit könne zwar unter gewissen Bedingungen einen Rechtfertigungsgrund für strafbare Handlungen wie Hausfriedensbruch darstellen, heißt es in der Kurzbegründung des Urteils, die der SZ vorliegt. "Dies gilt aber nur, wenn das öffentliche Interesse auf Informationen so schwer wiegt, dass sich die Begehung einer Straftat rechtfertigt. Das ist vorliegend nicht der Fall."

Das Bezirksgericht folgt damit der Argumentation des Bodum-Anwalts, der am Dienstag sein Plädoyer mit drei Bitten an den Richter einleitete: Er möge das Eigentumsrecht nicht aushöhlen, indem er Avanzini freispricht; er solle das öffentliche Interesse an ihrer Reportage über die Besetzung nicht überbewerten; und er möge die Folgen einer Verurteilung für die Medienfreiheit nicht dramatisieren. "Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen vom heute erschienenen Publikum", sagte er mit Blick auf die vielen Journalisten im Gerichtssaal. Die Pressefreiheit sei keineswegs in Gefahr, die Bodum Invest AG habe Berichte und Fotos während der Besetzung stets toleriert, nur eben nicht das Betreten des Hauses - egal durch wen.

Avanzini: "Ich bin überrascht."

Der Leerstand in der Obergrundstraße war schon im Vorfeld der Hausbesetzung ein Politikum in Luzern gewesen. Die Häuser, darunter zwei im Besitz der Bodum Invest AG, stehen unter Ortsbildschutz. In Luzern kursiert bis heute das Gerücht, dass der Unternehmer Bodum die Häuser absichtlich verfallen lasse, um sie dann trotz Ortsbildschutz abreißen zu dürfen. Das Onlinemagazin Zentralplus, für das Jana Avanzini damals arbeitete, hatte über diesen Umstand berichtet. Mit der Besetzung rückte die Frage nach dem Zustand der Häuser von Neuem in den Fokus.

Avanzinis Anwältin betonte am Dienstag, dass es vor diesem Hintergrund für ihre Mandantin nötig gewesen sei, sich ein eigenes Bild vom baulichen Zustand des Hauses zu machen. "Hier lag ein hohes öffentliches Interesse an Informationen vor." Zudem habe Avanzini gute Gründe gehabt anzunehmen, dass die Eigentümerin des Hauses ihren Aufenthalt dulde, schließlich habe Bodum zu diesem Zeitpunkt noch mit den Besetzern verhandelt. Dessen Anwalt hingegen bestritt in seinem Plädoyer, dass die Vor-Ort-Recherche im öffentlichen Interesse gelegen habe und bezeichnete Avanzinis Reportage - in der es durchaus um den Zustand der Villa geht - als belanglos und unpolitisch, sie sei "nicht erforderlich" gewesen.

Der Richter des Luzerner Bezirksgerichts sah dies offenkundig ähnlich. Damit bestätigt er die bislang eher restriktive Schweizer Rechtsprechung gegenüber Journalisten, die für Recherchezwecke rechtliche Grenzen überschreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten haben noch ein paar Tage Zeit, um möglicherweise Berufung einzulegen. Jana Avanzini selbst sagt: "Ich bin überrascht." In den kommenden Tagen werde sie sich das Urteil in Ruhe anschauen, "mich ausführlich ärgern und dann mit meiner Anwältin und Zentralplus absprechen, wie es weiter gehen soll".

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