Hetze in sozialen Netzwerken:"Die Beschuldigten sind extrem erstaunt, wenn die Polizei vor der Tür steht"

Hass im Netz

Hetze aus der rechten Ecke: Postings aus sozialen Netzwerken bei einer Aktion gegen Hass im Internet in Berlin.

(Foto: Britta Pedersen/picture alliance/dpa)

In NRW sorgt ein Sonderdezernat der Justiz dafür, dass Hasspostings nicht nur gelöscht, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden - mit Erfolg.

Interview von Wolfgang Janisch

Seit 2016 gibt es bei der Staatsanwaltschaft Köln die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC). Zu ihren Aufgaben gehört seit 2018 die strafrechtliche Verfolgung von Hass und Hetze auf sozialen Plattformen. Staatsanwalt Christoph Hebbecker erläutert das Projekt "Verfolgen statt nur löschen".

SZ: Herr Hebbecker, trifft der allgemeine Eindruck zu, dass die Ermittler beim Vorgehen gegen strafbare Posts im Netz auf verlorenem Posten stehen?

Hebbecker: Nein, keinesfalls. Wir verfolgen zum Beispiel Anzeigen wegen Volksverhetzung, wegen des Aufrufs zur Begehung von Straftaten oder Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen. Und wir kommen relativ häufig zum Ziel. Die Beschuldigten sind dann extrem erstaunt, wenn die Polizei vor der Tür steht.

Wie viele Verfahren hatten Sie bisher?

Seit Februar 2018 sind bei uns 385 Anzeigen eingegangen, die zu 185 Ermittlungsverfahren führten. 75 Beschuldigte konnten identifiziert werden. Hinzu kommen seit Jahresanfang 210 Anzeigen wegen nicht gelöschter Anzeigen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dem NetzDG.

Wir dachten, Sie würden überschwemmt.

Wir wussten anfänglich nicht, was auf uns zukommt. Tatsächlich hätten wir tendenziell eher mehr Anzeigen erwartet. Inzwischen haben wir das Projekt für weitere Medienpartner geöffnet. Die Kurve der Anzeigen zeigt nach oben.

Wenn Hater offen auftreten, sind sie leicht zu finden. Aber was machen Sie mit anonymen Posts: Haben Sie einen Auskunftsanspruch gegen die Plattformen?

Theoretisch ja, aber wirkungsvoll wäre der nur, wenn die Server in Deutschland stünden. In vielen Fällen müssen wir ein justizielles Rechtshilfeersuchen stellen, und das ist kompliziert. Dann müsste ein Auskunftsanspruch auch nach der Rechtslage des Staates gegeben sein, in dem die Daten gespeichert sind. Eine deutsche Staatsanwaltschaft kann Facebook und andere nicht dazu zwingen, Daten rauszugeben.

Klingt aussichtslos.

Ist es aber nicht. Gerade bei Facebook kommen wir oft über weitere Informationen auf den Userprofilen weiter. Die Beamten vom Landeskriminalamt sind hier geschult. Inzwischen kooperieren immer mehr Plattformen mit uns.

Ist die Kooperation nur eine Feigenblattstrategie? Oder ist das ernst gemeint?

Natürlich hat man gelegentlich das Gefühl, dass man hingehalten wird. Aber bei den großen Anbietern Google, Youtube, Facebook und Twitter stellen wir jedenfalls keine Totalverweigerungshaltung fest. Es gibt noch Luft nach oben, aber man ist bereit, sich auszutauschen.

Wie äußert sich das?

Facebook und Google haben in Deutschland im letzten Jahre beispielsweise mehrere Schulungen zu Auskunftsersuchen für Richter und Staatsanwälte durchgeführt. Vor Kurzem war Twitter bei uns - mit Vertretern aus Dublin und den USA. Ich habe die Gespräche als sehr konstruktiv erlebt. Außerdem stellen die Plattformen nach und nach bessere Abfragemöglichkeiten für die Justiz zur Verfügung. Die Antworten kommen schneller. Wir sind also über die Ebene hinaus, auf der nur freundliche Worte ausgetauscht werden.

Woran liegt das, dass die großen Anbieter sich kooperativer zeigen? Sind sie einfach sensibel für Stimmungen und für die politische Atmosphäre?

Es kann für den Anbieter einer sozialen Plattform nicht attraktiv sein, wenn die Sprache oder das Verhalten seiner Nutzer verroht. Weil sie dann die Menschen verliert, die sich ganz normal austauschen wollen. Das Vorgehen gegen Hate Speech hat übrigens bereits zu einer Verdrängung geführt. Vieles verlagert sich von Facebook auf vk.com, ein von Russland aus betriebenes Portal. Dort ist die Gangart härter, und es wird weniger gelöscht.

Hetze in sozialen Netzwerken: Staatsanwalt Christoph Hebbecker, 34, ermittelt bei der ZAC in Nordrhein-Westfalen, der bundesweit größten Cybercrime-Einheit der Justiz. Mit seinem Team geht er ausschließlich gegen Hasspostings im Netz vor.

Staatsanwalt Christoph Hebbecker, 34, ermittelt bei der ZAC in Nordrhein-Westfalen, der bundesweit größten Cybercrime-Einheit der Justiz. Mit seinem Team geht er ausschließlich gegen Hasspostings im Netz vor.

(Foto: privat)

Sprechen wir nur über rechte Hetze, oder gibt es auch von links ein Problem?

Unser Projekt ist völlig neutral, wir nehmen alles. Wir stellen aber fest, dass Hetze ganz überwiegend dem rechten Spektrum zuzuordnen ist. Das beherrschende Thema ist schon seit Jahren die Flüchtlingskrise und die Folgen. Vor einiger Zeit gab es in Bonn einen Fall von Vergewaltigung durch einen Flüchtling. Das hat zu ganz extremen Äußerungen in den Kommentarspalten geführt. Oder nach den Vorfällen von Chemnitz. Da ist bei uns sehr viel angekommen.

Welche Rolle spielt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz für Ihre Arbeit? Das NetzDG setzt ja nicht in erster Linie auf Strafverfolgung, sondern auf Löschung.

Wir sind zentrale Annahmestelle für Strafanzeigen nach dem NetzDG. Dabei geht es um Beschwerden gegen die unterlassene Löschung von Posts. Das Bundesamt für Justiz leitet uns Fälle weiter, in denen ein Verdacht auf eine Straftat besteht. Nur zu löschen und die Urheber nicht zu verfolgen, kann aus Sicht des Strafverfolgers kein zufriedenstellender Lösungsansatz sein. Beim Diebstahl sagen wir ja auch nicht, wenn der Dieb die Beute zurückgibt, dann ist alles in Ordnung.

Wenn die Staatsanwälte jeden strafbaren Post verfolgen, droht ihnen aber ein massives Problem mit der Masse der Verfahren.

Da ist was dran. Wenn die Anbieter jede Beleidigung anzeigen würden, dann könnten sie damit wohl jede Staatsanwaltschaft stilllegen. Hier müssen wir Lösungen finden.

Hauptziel der Strafverfolgung im Netz ist doch ohnehin nicht, jeden zu kriegen, sondern vor Hasspostings abzuschrecken.

Ja, diese sogenannte generalpräventive Wirkung ist uns sehr wichtig. Wenn es uns gelingt, den Eindruck zu vermitteln, dass Strafverfolgung bei Hetze im Netz ein realistisches Szenario ist, dann wird das abschreckende Wirkung haben. So weit sind wir noch nicht, aber dahin müssen wir kommen. Wer hetzt, muss Angst haben, dass er Besuch von der Polizei bekommt.

Dafür wird ein einzelnes Projekt in NRW nicht reichen.

Ich habe den Eindruck, dass da einiges vorangeht. Inzwischen findet sich "Verfolgen statt nur löschen" auch im hessischen Koalitionsvertrag. In Bayern gibt es Interesse, in Bremen, in Rheinland-Pfalz. Vor einiger Zeit haben wir in Berlin und Brandenburg Richter und Staatsanwälte geschult.

Trotzdem werden es die Staatsanwälte nicht allein richten können. Ist dann das NetzDG nicht doch ein erster, wenn auch nicht ausreichender Ansatz, um die Timeline halbwegs sauber zu halten?

Das ist richtig. Das NetzDG ist - auch von Strafverfolgern - vielfach kritisiert worden. Dennoch haben wir schlicht anzuerkennen, dass es in Kraft getreten ist und jedenfalls erhebliche Bewegung in die Debatte rund um Hass und Hetze im Netz gebracht hat. Unser Projekt versteht sich insoweit auch als flankierende Maßnahme. Wenn beides ineinander greift - Löschen und Strafverfolgung -, dann ist das der richtige Ansatz.

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