Prüfung:Medienanstalt: Klöckner-Video mit Nestlé keine Schleichwerbung

Julia Klöckner

Entlastung durch die Landesmedienanstalt: Das Video der Ministerin Julia Klöckner mit Nestlé ist demnach keine Schleichwerbung.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde MABB sieht in dem Video von Landwirtschaftsministerin Klöckner mit einem Nestlé-Vertreter keine Schleichwerbung.
  • Auch die verfassungsrechtlichen Grenzen für eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung "dürften eingehalten worden sein", heißt es.
  • In dem Video würdigt Klöckner das Unternehmen dafür, dass es den Zucker, Salz und Fett in seinen Lebensmitteln reduziert habe.

Das Video von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und dem Lebensmittelkonzern Nestlé ist nach Ansicht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) keine Schleichwerbung. Zu diesem Ergebnis sei die MABB nach einem Gespräch mit Vertretern des Ministeriums gekommen, wie die Aufsichtsbehörde am Dienstag in Berlin mitteilte.

Das umstrittene Video war am 3. Juni auf dem Twitter-Account des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht worden und hatte für viel Wirbel gesorgt. Die Medienanstalt erhielt nach eigenen Angaben anschließend etwa 20 Beschwerden wegen des Verdachts der Schleichwerbung.

In dem Video steht die Ministerin mit Nestlés Deutschland-Chef Marc-Aurel Boersch vor der Kamera. Sie würdigt darin das Unternehmen dafür, dass es den Zucker-, Salz und Fettgehalt seiner Lebensmittel reduziert habe. Der MABB zufolge handelt es sich bei dem Video nicht um Wirtschaftswerbung, weil die Ministerin sich nicht bei der Ausübung eines Gewerbes oder freien Berufs geäußert habe. Auch für eine Werbeabsicht gebe es keine Anhaltspunkte. Das Ministerium habe versichert, kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung von Nestlé erhalten zu haben.

Die verfassungsrechtlichen Grenzen für eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dürften nach Ansicht der Medienanstalt ebenfalls nicht überschritten worden. Das sei nur dann der Fall, wenn der informative Gehalt des Videos eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktrete. Nach Auffassung der MABB ist das nicht der Fall.

Die MABB kündigte an, die Landesmedienanstalten wollten Leitlinien für die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit des Staates entwickeln, um künftig ähnliche Fälle nach gleichen Maßstäben beurteilen zu können.

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