Online-Portal:Erfolg für "Frag den Staat"

Das Online-Portal "Frag den Staat" darf das Dokument zu Glyphosat veröffentlichen. Das Landgericht Köln hob am Donnerstag wegen eines Formfehlers eine entsprechende einstweilige Verfügung auf.

Von Janis Beenen, Düsseldorf

Das Onlineportal "Frag den Staat" darf ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wieder veröffentlichen. Das Landgericht Köln hob am Donnerstag wegen eines Formfehlers eine entsprechende einstweilige Verfügung auf. Beim Streit zwischen der von der Open Knowledge Foundation betriebenen Plattform und dem BfR, das dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellt ist, geht es um mehr als ein Dokument zu dem umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht das Urheberrecht und die Frage, inwieweit Behörden mit diesem Einblicke in ihre Arbeit verweigern dürfen. Arne Semsrott, Projektleiter von "Frag den Staat", möchte, dass "sämtliche Informationen, die der Staat produziert, gemeinfrei sind." So auch im konkreten Fall.

Im Herbst 2015 schrieb das BfR eine Stellungnahme. Darin äußerte sich das Institut zu einem Gutachten der Internationalen Krebsforschungsagentur, in dem diese erklärt, dass das Pflanzenschutzmittel Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen ist. Das BfR gab die Stellungnahme auf Anfrage von "Frag den Staat" heraus. Im Februar 2019 veröffentlichte das Portal diese.

Nachdem das Dokument drei Wochen auf der Internetseite war, kam eine Abmahnung von einer vom BfR beauftragten Kanzlei. So erzählt es Semsrott. Danach erwirkte das BfR am Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung. Das Institut berief sich dabei auf das Urheberrecht. "Frag den Staat" legte Widerspruch ein. Semsrott erhebt schwere Vorwürfe. Das BfR missbrauche das Urheberrecht als Mittel der Zensur.

Inhaltliche Fragen zum Urheberrecht wurden am Kölner Landgericht allerdings nicht erörtert. Daher spricht Semsrott nach der ersten Entscheidung aufgrund des Formfehlers lediglich von einem "Etappensieg". Noch sei man nicht am Ziel. Über den Kern der Auseinandersetzung soll das Landgericht Berlin entscheiden. Das erreichte "Frag den Staat" mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage gegen die Bundesregierung. Das BfR hält trotz der ersten Entscheidung in der Sache an seiner Position fest. "Geistiges Eigentum muss auch im Zeitalter des Internets geistiges Eigentum bleiben", sagt BfR-Präsident Andreas Hensel.

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