Nach Aussagen zu Lübcke-Mord:Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen Pegida-Teilnehmer ein

Pegida-Demo in Dresden. (Archivbild) (Foto: Jens Meyer/dpa)
  • Nach Äußerungen von Teilnehmern einer Pegida-Demonstration, mit denen sie die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke relativierten oder sogar rechtfertigten, hat sich die Justiz eingeschaltet.
  • Das ARD-Magazin "Kontraste" hatte die Aussagen in einem Beitrag ausgestrahlt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen wegen Aussagen einiger Pegida-Demonstranten zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) veranlasst. Es sei ein Verfahren gegen unbekannt wegen Billigung von Straftaten eingeleitet worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, dem Evangelischen Pressedienst.

Reporter des ARD-Magazins "Kontraste" hatten am Rande einer Kundgebung des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses am Montag in Dresden Teilnehmer nach ihrer Ansicht zum Mord an Lübcke gefragt. Der Beitrag war am Donnerstagabend ausgestrahlt worden.

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Im Vergleich zur linksextremen Gefahr sei ein Mord, "alle zwei, drei Jahre, aus irgendwelchen Hass-Gründen, relativ normal" lautete die Antwort eines Befragten. Ein anderer sagte auf die Frage, ob Mord eine menschliche Reaktion sei: "Ja, wie es in den Wald hineingerufen wird, so schallt's wieder raus."

Es werde auch geprüft, ob weitere Straftatbestände wie Volksverhetzung hinzukämen, sagte Haase. Ob Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen seien, könne er derzeit noch nicht sagen. Zuerst hatte der Tagesspiegel über die Schritte der Justiz berichtet.

© SZ.de/dpa/kir/csi/stein - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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