Tarifkonflikt in der Baubranche:Clement, bitte schlichten!

Die Tarifverhandlungen sind gescheitert, nun steht sogar der Mindestlohn für die Baubranche auf dem Spiel. Jetzt ist der Schlichter gefragt - und der heißt Wolfgang Clement.

700.000 Beschäftigte der Baubranche warten auf ein erfolgreiches Ende der Tarifverhandlungen - und bislang warten sie vergebens. Wie vor zwei Jahren geht der Konflikt nun in die Schlichtung.

Bau, Hochtief, Arbeiter, ddp

Die Tarifverhandlungen in der Baubranche sind gescheitert, jetzt soll der ehemalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement helfen.

(Foto: Foto: ddp)

Nach drei erfolglosen Gesprächsrunden kündigte die Gewerkschaft IG Bau an, sie werde noch in dieser Woche Wolfgang Clement als Vermittler anrufen.

Der ehemalige Wirtschaftsminister hat nun rund drei Wochen Zeit, mit den Konfliktparteien eine Lösung zu erarbeiten. Wenn die Schlichtung scheitert, könnte es danach zu Streiks kommen.

Parallel dazu laufen bei der IG Bau aber bereits die Vorbereitungen für eine Arbeitsniederlegung. Wenn die Schlichtung scheitert, endet die Friedenspflicht um den 20. Juni herum. Nach einer Urabstimmung könnte es dann zum Arbeitskampf kommen. Die Bauarbeiter würden "eine Auseinandersetzung nicht scheuen", sagte IG-Bau-Vize Dietmar Schäfers.

Die Gewerkschaft fordert sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt; die Arbeitgeber haben bisher kein Angebot dazu vorgelegt und wollen zunächst über neue Tarifstrukturen sprechen. Zudem blockiert der Streit über die Angleichung des Mindestlohns im Osten und Westen die Verhandlungen.

Mindestlohn in Gefahr

Der bundesweite Mindestlohn-Tarifvertrag läuft Ende August aus. Sollte es bis dahin keine Einigung geben, stünde der gesamte Bau-Mindestlohn vor dem Aus.

Nach Einschätzung von Experten müsste der neue Vertrag Anfang Juli unter Dach und Fach sein, damit eine neue Lohnuntergrenze am 1. September für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Dieser Zeitdruck dürfte Beobachtern zufolge mit dazu beigetragen haben, dass die Gewerkschaft rasch das Schlichtungsverfahren einleitet.

Der sogenannten zentralen Schlichtungsstelle gehören neben dem Vorsitzenden Clement je vier Vertreter beider Seiten an. Das Gremium muss in sieben Tagen zusammenkommen und dann binnen zweier Wochen eine Entscheidung fällen. Dafür genügt eine einfache Mehrheit, die Stimme Clements wäre also ausschlaggebend.

Arbeitgeber und Gewerkschaft haben dann 14 Tage Zeit, um dem Schiedsspruch zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Sollte die Entscheidung der Schiedsstelle einstimmig ausfallen, ist sie sofort wirksam. Dies gilt aber als sehr unwahrscheinlich.

Die Schlichtung scheitert bei fehlender Zustimmung oder wenn die Parteien sich nicht auf einen Schiedsspruch einigen können.

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