Luftfahrt:Frankreich führt Ökosteuer auf Flugtickets ein

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Der Flughafen Charles de Gaulle nahe Paris: Wer von hier abfliegt, muss demnächst bis zu 18 Euro mehr für sein Ticket zahlen. (Foto: Christophe Ena/AP)
  • Frankreich führt ab kommendem Jahr eine zusätzliche Steuer auf Flugtickets zwischen 1,50 und 18 Euro ein.
  • Die Einnahmen sollen für Investitionen bei der Eisenbahn genutzt werden.
  • Deutschland erhebt bereits seit 2011 eine Luftverkehrabgabe - die Branche fürchtet, dass eine zusätzliche Umweltabgabe hinzukommen könnte.

Von Jens Flottau, Frankfurt

Die französische Regierung hat entschieden, eine Ökosteuer auf Flugtickets zu erheben. Die Abgabe soll von 2020 an bei Tickets für Flüge, die auf französischen Flughäfen starten, fällig werden und dem Staat jährliche Einnahmen von rund 180 Millionen Euro garantieren. Sie sollen für Investitionen bei der Eisenbahn genutzt werden.

Pro Ticket will der französische Staat eine Steuer von zwischen 1,50 und 18 Euro erheben. Die Höhe hängt von der Länge der Flugstrecke und der Beförderungsklasse ab - wer First Class fliegt, muss mehr zahlen als ein Passagier der Economy Class.

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Ähnliche Pläne werden derzeit in vielen Ländern diskutiert. Auch die Niederlande haben vor, 2021 eine ähnliche Abgabe einzuführen, falls eine einheitliche Regelung, die in der gesamten Europäischen Union gilt, nicht zustande kommt. Deutschland erhebt bereits seit 2011 eine Luftverkehrsteuer. Derzeit zahlen Passagiere für Abflüge in Deutschland zwischen 7,38 und 41,49 Euro, ebenfalls gestaffelt nach dem Flugziel. Die Bundesregierung begründete damals die Entscheidung für die Steuer unter anderem damit, dass die Mehrbelastung "Anreize für umweltgerechteres Verhalten" schaffe. Die Einnahmen von rund einer Milliarde Euro jährlich werden aber nicht speziell für Umweltprojekte genutzt.

Die deutsche Luftverkehrsbranche befürchtet deshalb, dass zusätzlich zur Luftverkehrssteuer demnächst auch noch eine Umweltabgabe folgen wird.

Luftfahrtbranche plädiert für international einheitliche Regel

Begründet werden die Initiativen damit, dass der Luftverkehr teilweise steuerbefreit ist, vor allem gilt dies beim Treibstoff. Dies zu ändern ist rechtlich äußerst schwierig. Die Regelung basiert auf dem Chicagoer Abkommen von 1944, das die Grundlagen der internationalen Zivilluftfahrt festlegt. Das Abkommen und die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO, eine Unterorganisation der Vereinten Nationen, sehen Steuern auf Flugbenzin nicht vor, einerseits weil diese der Entwicklung des Luftverkehrs nicht förderlich seien, andererseits wegen der vielen komplizierten Rechtsfragen, wenn Flugzeuge mehrere Staaten überfliegen.

Die Luftfahrtbranche warnt davor, dass einzelne Länder neue Steuern einführen. Wenn überhaupt, müsse es eine international einheitliche Regel geben. Diese würde nicht zu weniger Wachstum, sondern nur zu einer Umverteilung führen. Innerhalb der EU gibt es bereits einen Emissionshandel, in den kommenden Jahren wird auch ein globaler Handel mit CO₂-Zertifikaten für den Luftverkehr eingeführt. Die Wirksamkeit ist aber umstritten.

© SZ vom 10.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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