Prozess:Fall Susanna F.: Ali B. zu lebenslanger Haft verurteilt

  • Das Landgericht Wiesbaden hat im Fall der ermordeten Schülerin Susanna F. ein Urteil gesprochen.
  • Die 14-Jährige war im Mai 2018 vergewaltigt und erwürgt worden. Der 22-jährige Ali B. hat den Mord gestanden, die Vergewaltigungsvorwürfe stritt er ab.
  • Nun wurde er wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Nach dem Mord an der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz wurde Ali B. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Wiesbaden verurteilte den 22-Jährigen am Mittwoch wegen Mordes und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen.

Susanna F. war im Mai 2018 vergewaltigt und erwürgt worden. Der 22-jährige Ali B. hat den Mord gestanden, die Vergewaltigungsvorwürfe streitet er ab. Die beiden hatten sich vor der Tat schon eine Weile gekannt. Sie hätten einvernehmlichen Sex in einem Gebüsch gehabt, sagte Ali B. vor Gericht. Auf dem Nachhauseweg seien sie dann in einen Streit geraten, Susanna habe gedroht, ihn anzuzeigen. Da sei ihm schwarz vor Augen geworden. Nur an das Verscharren der Leiche will sich der Angeklagte wieder erinnern können. Auf die Frage, weshalb er das Mädchen angegriffen habe, antwortete er: "Ich weiß es nicht."

Das Gericht hatte jedoch keinen Zweifel daran, dass Ali B. das Mädchen vergewaltigt hat. "Sie wollten dieses Mädchen", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk an den Angeklagten gewandt. Die Behauptung, es habe einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, sei unglaubwürdig. Ali B. habe "mit enormer Beharrlichkeit und tödlicher Konsequenz" sein Interesse an Susanna verfolgt und versucht, die Schülerin in der gemeinsamen Freundesgruppe zu isolieren. Zeugenaussagen hätten glaubwürdig und einhellig das Verhältnis Susannas zu Ali B. beschrieben, und nichts davon stimme mit Ali B's eigener Schilderung überein. Das habe "nichts mit Vertrauen, nichts mit Zuneigung, nichts mit einem Vertrauensverhältnis zu tun". Die Kammer sei überzeugt, dass Susanna zu keinem Zeitpunkt einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Ali B. gehabt habe.

Zudem habe der Angeklagte weder Reue noch Mitgefühl gezeigt. "Eine Verantwortungsübernahme hätte das Geschehene nicht ungeschehen machen können", sagte Richter Jürgen Bonk. Sie hätte aber Susannas Mutter die Chance gegeben, einen Neuanfang in einem Leben ohne ihre Tochter zu erreichen. Dazu sei der Angeklagte jedoch nicht bereit, vielleicht auch nicht in der Lage gewesen. Am Ende des Prozesses stehe eines unumstößlich fest, sagt Bonk an Ali B. gewandt: "Allein Sie, niemand anderes, trägt die Schuld am Tod von Susanna". Ausdrücklich würdigte er das Verhalten von Susannas Mutter und ihre Zeugenaussage, die ihm persönlich Respekt abnötige. Damit sei es ihr eindrücklich gelungen, Spekulationen über Susannas Lebenswandel und das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter auszuräumen.

In ihrem Urteil sprach sich die Kammer des Landgerichts Wiesbaden mit Vorbehalt für eine Sicherheitsverwahrung des Verurteilten aus. Aufgrund der relativen Jugend von Ali B. und seines noch nicht sehr langen Aufenthalts in Deutschland gebe es gewisse Unsicherheiten, begründete das Gericht den Vorbehalt. Wenn die Haftstrafe 15 Jahre oder länger verbüßt worden sei, werde ein Gutachter prüfen, ob noch eine Gefährlichkeit besteht, erläuterte Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter den Vorbehalt der Sicherheitsverwahrung. Allerdings würde ein solcher Täter auch ohne diesen Vorbehalt "keinesfalls aus der Haft spazieren können". Es werde immer eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Eine vorzeitige Freilassung von Ali B. nach 15 Jahren sei "aus Sicht der Kammer unangemessen", so das Gericht bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Für den Mord an Susanna stellten die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke fest, hinzu komme die beabsichtigte Verdeckung der Vergewaltigung als weiteres Mordmerkmal. Eine Gutachterin hatte in dem Prozess von einer schweren Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen bei Ali B. gesprochen. Mit weiteren Taten wäre danach höchstwahrscheinlich zu rechnen, hieß es in der Begründung des Urteils. "Es reicht aus, dass jemand in den Fokus Ihrer eigenen Bedürfnisse gerät", sagte der Vorsitzende Richter Bonk.

Die Leiche der Schülerin war am 6. Juni in einem Erdloch in der Nähe von Bahngleisen und einem Waldgebiet im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim gefunden worden. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens waren die Einsatzkräfte nach einem Zeugenhinweis auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestoßen. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst, weil es Ali B. und seiner Familie gelungen war, zehn Tage nach der Tat mit gefälschten Papieren in ihre Heimat zu fliehen. Eine kurdische Ermittlungsbehörde spürte den Angeklagten später im Nordirak auf und übergab ihn an die Bundespolizei.

Wird in einem zweiten Verfahren ebenfalls die besondere Schwere der Schuld festgestellt, verlängert sich die Haftzeit

Mit dem Urteilsspruch folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ali B. habe kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch gehandelt, hieß es von der Behörde. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Bei Susannas Mutter entschuldigte sich der Angeklagte in seinem letzten Wort vor Gericht.

Sie zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. "Ich bin einerseits dankbar, dass das Urteil so ausgefallen ist. Aber auf der anderen Seite bringt mir das meine Tochter auch nicht zurück", sagte Susannas Mutter.

In einem weiteren Prozess muss sich Ali B. wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verantworten. Dieses Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Werde in diesem Verfahren ebenfalls die besondere Schwere der Schuld festgestellt, verlängere sich die Haftzeit, erklärte Rechtsanwalt Jörg Ziegler als Vertreter der Nebenklage. "Derzeit sind wir bei einer Größenordnung von 22 bis 25 Jahren." Wenn das andere Urteil dazukomme, seien bis zu 30 Jahre möglich.

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