Eilverfahren:Deutschland muss IS-Angehörige zurückholen

Eilverfahren: Frau eines IS-Kämpfers im syrischen Flüchtlingslager al-Haul.

Frau eines IS-Kämpfers im syrischen Flüchtlingslager al-Haul.

(Foto: AFP)
  • Die Bundesregierung ist zum ersten Mal verpflichtet worden, Angehörige eines IS-Kämpfers nach Deutschland zurückzuholen.
  • Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
  • Betroffen sind drei Kinder und ihre Mutter, die in einem syrischen Flüchtlingslager leben.

Von Britta v. d. Heide und Georg Mascolo, Berlin

Die Bundesregierung ist verpflichtet, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzuholen - das hat zum ersten Mal ein deutsches Gericht entschieden. Dies geht nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aus dieser Woche hervor. Mit diesem wird das Auswärtige Amt aufgefordert, nun unverzüglich die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen. In der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich "unmittelbar" auf die im Grundgesetz verankerte "staatliche Schutzpflicht berufen".

Das Auswärtige Amt hatte in dem vom Hannoveraner Anwalt Dirk Schoenian angestrengten Verfahren erklärt, es sei bereit, die Kinder aus al-Haul zu holen. Diese sind acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Die humanitären Bedingungen in dem Camp gelten als katastrophal. Allerdings hatte das Auswärtige Amt argumentiert, man sehe keine Verpflichtung, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen. In der Bundesregierung besteht die Sorge, dass radikalisierte IS-Frauen - wie ihre Männer - oft ein zu großes Sicherheitsrisiko darstellen. Ebenso hatte das Amt auch vor Gericht argumentiert. In den kurdischen Lagern sitzen Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft ein.

Das Verwaltungsgericht entschied sich, die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, offenzulassen. Es billigte darüber hinaus dem Auswärtigen Amt generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser Frage zu. Da aber in diesem Fall eine "isolierte Rückkehr" der Kinder ausweislich der Erklärungen kurdischer Vertreter nicht möglich sei, müsse die Mutter ebenfalls nach Deutschland geholt werden. Eine so weitreichende Entscheidung im Eilverfahren ist ungewöhnlich. Das Gericht erklärte sie damit, dass bei "Untätigkeit" mindestens den Kindern "schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile" drohten.

Schoenian sagte NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung: "Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, bei der dem Auswärtigen Amt deutlich gezeigt worden ist, dass es so nicht geht, dass man sich nicht vor der politischen Verantwortung und vor der rechtlichen Verantwortung drücken kann." Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, "der noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt vor und wird nun geprüft".

In der Bundesregierung werden angesichts von zahlreichen weiteren Klagen von IS-Angehörigen und ihren Familien weitere Gerichtsentscheidungen erwartet. Trotz monatelanger Diskussionen haben sich die beteiligten Ministerien bisher auf keine Linie geeinigt. Selbst innerhalb der Sicherheitsbehörden gibt es mancherorts Kritik an der als zu zögerlich empfundenen Linie des Auswärtigen Amts. Vor allem die Kinder hätte man viel schneller aus den Lagern herausholen und nach Deutschland bringen sollen, heißt es dort.

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