Reichsbürger:Waffenentzug bestätigt

Der ehemalige Assistenz-Trainer der Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, bekommt sein Gewehr zunächst nicht zurück. Die Behörden haben es ihm zu Recht abgenommen, wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschied. Stitzls Anwalt Claus Huber-Wilhelm kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der sogenannten Reichsbürgerbewegung oder deren Ideologie nahezustehen. "Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen", teilte das Gericht mit.

© SZ vom 12.07.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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