Flächenfraß:Die Grünen planen schon wieder ein Volksbegehren

Flächenverbrauch in Bayern Volksbegehren

Der Flächenverbrauch in Bayern ist nach Ansicht von Umweltschützern viel zu hoch. Im Kampf dagegen vertraut man in Stötten im Ostallgäu offenkundig auf höhere Mächte.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
  • Das Volksbegehren gegen den Flächenfraß hatten binnen Kurzem fast 50 000 Bayern unterschrieben.
  • Doch es scheiterte aus juristischen Gründen am Verfassungsgerichtshof.
  • Nun haben die Grünen den Text überarbeitet - sie erwägen einen neuen Anlauf.

Von Christian Sebald

Wer ein Beispiel für den Flächenfraß im Bayern sucht, kann sich Dinkelscherben ansehen. Die 6400-Einwohner-Gemeinde im westlichen Landkreis Augsburg hat viel vor. Auf fünf Hektar Grund und Boden will sie neue Wohngebiete ausweisen. Außerdem plant sie ein zwei Hektar großes Gewerbegebiet für einen Supermarkt und einen Drogeriemarkt. Aber Dinkelscherben will auch eine Umgehungsstraße. Für sie sollen weitere acht Hektar Fläche zubetoniert werden. Die Pläne summieren sich auf 15 Hektar bislang freie Landschaft. "Das ist eine gigantische Menge für eine ländliche Kommune", sagt Richard Mergner vom Bund Naturschutz (BN). "Sie zeigt, wie gigantisch der Flächenfraß inzwischen ist. Die bisherige Bodenpolitik des Freistaats ist gescheitert."

An diesem Freitag haben die Landtags-Grünen einen Gesetzentwurf zum Flächensparen präsentiert. Damit geht der erbitterte Streit um den Flächenfraß in eine neue Runde. Im Zentrum der Grünen-Initiative steht eine verbindliche Obergrenze von fünf Hektar am Tag für den Flächenverbrauch - in ganz Bayern. Der Gesetzentwurf trägt den Titel "Betonflut eindämmen". Mit ihm knüpfen die Grünen an den Slogan ihres Volksbegehrens an, mit dem sie diese Obergrenze schon 2018 durchsetzen wollten. Die damalige Initiative hatte großen Zuspruch. Binnen Kurzem trugen sich 46 000 Wahlberechtigte in die Unterschriftenlisten ein - fast doppelt so viele wie nötig. Dann wurde das Volksbegehren vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppt. In der Begründung wandten sich die Richter aber nicht gegen eine Obergrenze als solche. Sie begründeten ihr Veto vielmehr damit, dass in dem Volksbegehren die Vorgaben fehlten, wie das Fünf-Hektar-Limit umgesetzt werden sollte. Deshalb, so erklärte Bayerns höchstes Gericht, verstoße die Initiative gegen die in der Verfassung verbürgte Planungsfreiheit der Kommunen.

Mit dem neuen Gesetzentwurf wollen die Grünen diesen Fehler heilen. "Wir haben ihn so konzipiert, dass er allen Hinweisen der Verfassungsrichter entspricht, sagt Fraktionschef Ludwig Hartmann. Christian Zwanziger, der in der Fraktion für Landesplanung zuständig ist, erklärt: "Unser neuer Gesetzentwurf ist transparent und flexibel, er beschränkt sich auf das Notwendige zum Schutz der Landwirtschaft, der Natur und der Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung." Zugleich lasse man den Kommunen ausreichend Spielräume, die kommunale Planungshoheit sei weiter garantiert.

Die Grünen haben es sich nicht einfach gemacht. Das Fünf-Hektar-Budget entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes. Sie ist mit Zustimmung der CSU beschlossen worden. Nun soll sie aber nicht mehr zu einem Stichtag eingeführt werden. Sondern von 2021 an in sechs Jahresschritten. Außerdem sollen 35 Prozent des Budgets reserviert werden für überörtliche Großprojekte, etwa für Bundesstraßen. Weitere fünf Prozent bleiben sogenannten Härtefällen vorbehalten. Darunter verstehen die Grünen beispielsweise den Bau eines Schulzentrums.

Flächenfraß: Im November 2017 demonstrierten die Grünen mit einem Plakat vor dem Landtag gegen den Flächenverbrauch und die Staatsregierung.

Im November 2017 demonstrierten die Grünen mit einem Plakat vor dem Landtag gegen den Flächenverbrauch und die Staatsregierung.

(Foto: Robert Haas)

Die übrigen 60 Prozent - also drei Hektar am Tag - sollen auf die 2056 Gemeinden und Städte im Freistaat umgelegt werden. Als Schlüssel für die Zuteilung kommt für die Grünen nur die jeweilige Einwohnerzahl in Frage. "Andere Kriterien, etwa die Wirtschaftskraft, sind zu kompliziert", sagt Hartmann. Damit kleine Kommunen nicht ins Hintertreffen geraten, fordern die Grünen außerdem eine degressive Verteilung. "So erhalten ländliche Regionen mehr Quadratmeter pro Einwohner als Ballungsräume", sagt Zwanziger. "Der Grundsatz von der Gleichheit der Lebensbedingungen bleibt garantiert."

Was den Umgang mit ihrem jeweiligen Budget anbelangt, sollen die Kommunen nach dem Willen der Grünen frei sein. "Sie können es natürlich aufbrauchen", sagt Hartmann, "sie können es aber auch ansparen, durch die Rücknahme bestehender Planungen vergrößern oder an andere Gemeinden übertragen." Außerdem sollen die Budgets alle drei Jahre neu definiert werden - damit Kommunen und Freistaat rasch auf aktuelle Entwicklungen reagieren können.

In der Staatsregierung, der schwarz-orangen Koalition und den Kommunen wird der neue Vorstoß auf wenig Gegenliebe stoßen. Sie haben sich festgelegt, dass sie an der bisherigen Bodenpolitik festhalten. "Wir halten nichts von einer von oben verordneten Verbotspolitik", hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW), der auch für Landesplanung und damit fürs Flächensparen zuständig ist, unlängst vor Bürgermeistern und Landräten erklärt. Aiwanger will nur einen Richtwert für den Flächenverbrauch aufnehmen. Der soll ebenfalls fünf Hektar am Tag betragen. Der entscheidende Unterschied zur Obergrenze der Grünen ist aber, dass er nicht verbindlich ist. Er formuliert ein Ziel, das die Kommunen und Freistaat auf freiwilliger Basis anstreben.

Bayern steht beim Flächenfraß an der Spitze der Bundesländer. 2017 kletterte er auf einen Höchstwert von 11,7 Hektar am Tag. Aufs Jahr gesehen wurden 4300 Hektar vormals freies Land in Baugrund für Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete und Straßen umgewandelt. Das ist mehr Fläche, als die 63 000-Einwohner-Stadt Rosenheim umfasst. Auch für Umweltpolitiker in der CSU zählt der Flächenfraß längst zu den drängendsten Umweltproblemen. Die Grünen, der BN und weitere Umweltverbände drohen bereits mit einem neuen Volksbegehren, sollte die Staatsregierung den Flächenfraß nicht ernsthaft angehen.

Zurück nach Dinkelscherben. "Die neuen Wohngebiete der Gemeinde sind alle für Einfamilienhäuser gedacht", sagt der BN-Mann Mergner. "Wenn stattdessen Doppel- oder Reihenhäuser gebaut würden, könnte man viel Fläche sparen."Mergner hat auch kein Verständnis für die neuen Einkaufsmärkte. "In Dinkelscherben gibt es schon drei Supermärkte", sagt er. "Wenn es unbedingt einen vierten braucht, soll man ihn wenigstens nicht am Ortsrand ansiedeln. Sondern auf einer der Brachflächen im Ort, etwa am Bahnhof." Und die Umgehungsstraße, die Dinkelscherben unbedingt bauen will, ist selbst nach Überzeugung der Straßenbaubehörden völlig überflüssig. "Es ist dieses unsinnige Verschwenden von Grund und Boden", sagt Mergner, "warum wir endlich eine strikte Obergrenze brauchen."

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