Geheime Verhandlungen:Hohenzollern fordert Kunstwerke zurück

Prinz Georg Friedrich von Preußen

Prinz Georg Friedrich von Preußen verhandelt weiter mit der öffentlichen Hand.

(Foto: Ralf Hirschberger/dpa)

Georg Prinz Friedrich von Preußen erhebt Ansprüche auf Kunstgegenstände in Berlin und Brandenburg. Das Kulturstaatsministerium wiegelt ab.

Das Haus Hohenzollern fordert die Herausgabe einer großen Zahl von Kunstwerken, Memorabilien, Möbeln, Textilen und Dokumenten, die sich heute im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten sowie des Deutschen Historischen Museums befinden. Darüber hinaus verlangt es, wie der Berliner Tagesspiegel in seiner Samstagsausgabe berichtet, ein lebenslanges unentgeltliches, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht im Schloss Cecilienhof oder der Villa Liegnitz in Potsdam oder in Schloss Lindstedt. Seit mehreren Jahren laufen die Verhandlungen zwischen dem Bund, den Ländern Berlin und Brandenburg und der Familie unter ihrem Oberhaupt Georg Prinz Friedrich von Preußen.

Maximalforderungen des einstigen Herrscherhauses, das die preußischen Könige und drei deutsche Kaiser stellte, wurden von der öffentlichen Hand zurückgewiesen. Die Verhandlungen gehen jedoch weiter. Allerdings liegen, wie ein Sprecher der Kulturstaatsministerin Monika Grütters mitteilt, die Ansichten der Verhandlungspartner über die Eigentumsverhältnisse noch weit auseinander. In einem ersten Schritt wurde eine Liste erstellt, über welche Objekte überhaupt verhandelt werden muss. Nach der Abdankung Kaiser Wilhelms II. 1918 wurde das Vermögen der Herrscherfamilie beschlagnahmt, sie einigte sich später mit dem sozialdemokratisch regierten Freistaat Preußen. Am 29. Oktober 1926 wurde das Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen Preußen und dem Hause Hohenzollern verabschiedet.

Viele der Kunst- und Einrichtungsgegenstände, um die heute gestritten wird, waren damals im Hohenzollern-Museum im Schloss Monbijou in der Mitte Berlins ausgestellt. Das Schloss wurde im II. Weltkrieg zerstört, nach 1945 boten Befehle der Sowjetischen Militäradministration die Grundlage für Enteignungen auch von Eigentum der Hohenzollern. Diese Enteignungen seien weiter rechtswirksam, beschied in den Neunzigerjahren das Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Hohenzollern, die 244 Immobilien in der Stadt zurückgefordert hatten. Die derzeitigen Gespräche zwischen der Adelsfamilie und der öffentlichen Hand gehen weiter. Ziel sei, heißt es aus dem Hause Grütters, eine dauerhafte Gesamtlösung. Sollte es zu einer Einigung kommen, müssten noch die Aufsichtsgremien der Stiftungen sowie die Finanzministerien der Länder Berlin und Brandenburg zustimmen.

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