München/Garching:Hürde für den Radschnellweg

Erster Radschnellweg in Hessen

So wie in Hessen könnten vielleicht auch die bayerischen Radschnellwege einmal markiert werden.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Bei der ersten Strecke dieser Art ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig

Von Martin Mühlfenzl, München/Garching

Beim geplanten Bau des ersten Radschnellwegs im Freistaat von München-Neuherberg in den Landkreis nach Garching und Unterschleißheim sind weitere Verzögerungen zu erwarten. Im Mobilitätsausschuss des Kreistags erklärte nun Stefan Rinderer vom Staatlichen Bauamt Freising, dass für die an Bundesstraßen gelegenen Streckenabschnitte ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden müsse; dies treffe definitiv auf den Abschnitt entlang der Bundesstraße 13 nach Unterschleißheim zu, machte Rinderer deutlich - und womöglich auch auf die Trasse an der B 471 nach Garching. Ob diese überhaupt verwirklicht werden kann, ist mittlerweile aber ohnehin fraglich. Nach massiver Kritik an der Streckenführung aus der Stadt Garching werden mittlerweile zwei alternative Trassen geprüft: entlang des Schleißheimer Kanals und nördlich von Hochbrück.

Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den Radschnellweg, sagt Landrat Christoph Göbel (CSU), komme zwar "unerwartet", aber auch "nicht vollkommen überraschend". Schließlich sei das Bundesfernstraßengesetz in dieser Frage sehr klar formuliert, so der Landrat: Wenn, wie in diesem Fall an der B 13 nach Unterschleißheim, an einer Bundesstraße Änderung vorgenommen werden, muss ein solches Verfahren eingeleitet werden. Ist der Radweg indes als "selbständig" zu betrachten - gibt es also keine baulichen Eingriffe in die bestehende Straße -, ist ein normales Bauleitverfahren ausreichend. Markus Büchler, Kreisrat und verkehrspolititischer Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, sagt, "auf den Standpunkt, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, kann man sich schon stellen". Trotzdem kritisiert er Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart (CSU). Der habe noch vor kurzem dem Bau von Radschnellwegen Priorität eingeräumt und behauptet, der Freistaat werde sich bei diesen Projekten stärker engagieren: "Der Verkehrsminister will beschleunigen, nimmt die Straßenbauämter mit hinein und plötzlich blockieren die und bauen neue Hürden auf."

Landrat Göbel indes sagt, der Zeitverlust durch das Planfeststellungsverfahren sei "überschaubar". Göbel und Abteilungsleiter Rinderer rechnen mit einer zusätzlichen Planungsphase von etwa eineinhalb Jahren, bis das Verfahren gestartet werden kann. "Und dann kann alles sehr schnell gehen, wenn diese Planung wasserdicht ist", sagt Göbel. Zudem sei ein Planfeststellungsverfahren "rechtssicherer", biete weniger Angriffsfläche, da es "nur von bestimmten Kreisen angegriffen werden kann". Dass der erste Radschnellweg kommt, ist für ihn sicher. Zugleich macht er auf die Dimension des Projekts aufmerksam: "Das ist schon ein Viech. Wir reden hier schließlich über das größte Radwegeprojekt Bayerns."

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