Grabsteine:Standfestigkeit wird geprüft

- Die jährliche Kontrolle der Standfestigkeit der Grabsteine auf den gemeindlichen Friedhöfen in Kranzberg und Thalhausen wird am Dienstag, 16. Juli, um neun Uhr vorgenommen. Diese Kontrolle ist auf Grund eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes erforderlich. Nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung ist der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Unterhaltung des Grabmals verantwortlich. Sollte daher bei der Überprüfung durch die Gemeinde ein nicht mehr standfester Grabstein festgestellt werden, so wird die für das Grab verantwortliche Person schriftlich aufgefordert, den Mangel zu beseitigen. Nutzungsberechtigte von Grabstätten können an dieser Überprüfung teilnehmen.

© SZ vom 15.07.2019 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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