Stiftung Warentest:Warnung vor gefälschten Siegeln

Viele Verbraucher verlassen sich auf die Testsiegel der Stiftung Warentest. Das wissen auch Betrüger, die die Siegel fälschen, oder Unternehmen, die mit den Testurteil-Siegeln auch nach Ablauf der Nutzungslizenz weiter werben. In der Regel darf aber nur zweieinhalb Jahre nach Testveröffentlichung mit dem Urteil geworben werden, in Ausnahmefällen dreieinhalb Jahre, so die Stiftung Warentest. Rund 300 Fälle von Siegel-Betrug oder missbräuchlicher Nutzung würden pro Jahr verfolgt. Doch Fälschungen und unberechtigte Nutzung lassen sich enttarnen. Werbung mit einem Urteil der Stiftung muss mit einer Lizenznummer (Beispiel: 13AB11) rechts des Siegels versehen werden und wird vertikal dargestellt. Bei Zweifeln kann die Nummer auf der Webseite der RAL GmbH eingegeben werden, die das Logo-Lizenz-System für die Stiftung abwickelt.

© SZ vom 23.07.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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