Oberpfalz:Beifahrer erschossen - Jäger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Jäger vor Gericht nach  tödlichem Schuss auf Beifahrer

Auf diesem Stück der Bundesstraße 16 bei Nittenau ereignete sich der tödliche Jagdunfall.

(Foto: dpa)

Bei einer Jagd auf Wildschweine hat ein Mann einen 47-Jährigen tödlich verletzt. Ein fehlgeleiteter Schuss hatte den Beifahrer in einem Auto auf der nahen Bundesstraße 16 getroffen.

Würde man versuchen den Jagdunfall, der sich vergangenen Sommer in der Oberpfalz ereignete, originalgetreu nachzustellen, es wäre so gut wie unmöglich. Der Schuss eines Jägers traf mit ein und derselben Kugel zunächst ein Wildschwein und dann ein vorbeifahrendes Auto. Das Projektil durchschlug die Seitenscheibe und verletzte den Beifahrer tödlich. Bruchteile einer Sekunde später, die Kugel wäre im Nirgendwo verschwunden.

Nun ist der Schütze vor dem Landgericht Amberg zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Zudem muss der 46-jährige Jäger den Eltern des Opfers jeweils 10 000 Euro zahlen, wie die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber am Mittwoch sagte. Die Bewährungsstrafe wird auf drei Jahre ausgesetzt.

Der Mann hatte letzten Sommer während einer Drückjagd in einem Maisfeld bei Nittenau (Landkreis Schwandorf) das Auto auf der nahen Bundesstraße 16 getroffen und den 47-jährigen Beifahrer getötet. Dessen Eltern traten im Prozess als Nebenkläger auf.

Als Jagdleiter war der Verurteilte selbst für Sicherheit und Ablauf der Wildschweinjagd verantwortlich. Das Risiko war dem 46-Jährigen offensichtlich bewusst. "Keiner schießt auf die B 16", soll der Angeklagte noch zur Jagdgruppe gesagt haben. Und: "Keine Sau ist es wert, dass ein Menschenleben gefährdet wird." So erzählte es ein Mitjäger der Richterin während des Prozesses.

Zwischen Maisfeld und Bundesstraße habe sich "kein ausreichender Kugelfang" befunden, warf der Staatsanwalt dem Jäger vor. Ein Jäger habe "die Pflicht, dass ein Schuss erst abgegeben werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird". Auch sei der Schusswinkel zu flach gewesen, so dass die Kugel nach dem Treffen des Wildschweines nicht ins Erdreich - als natürlichem Kugelfang - eingeschlagen sei, sondern zur Straße weiterflog. Die Drückjagd sei an "allen Ecken und Enden falsch oder unzureichend organisiert" gewesen, stellt der zuständige Staatsanwalt fest.

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